Norm: ArbVG §25 ffArbVG §102KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §23 Abs2 Z4
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit eines Disziplinarverfahrens (Nichtigkeit). Entscheidungstexte 9 ObA 201/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 9 ObA 201/94 Veröff: SZ 67/203 9 ObA 150/95 Entscheidungstext OGH 25.10.1995 9 ObA 1... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §23 Abs2 Z4
Rechtssatz: Eine Kündigung und somit auch eine "strafweise Kündigung" im Sinne des § 23 Abs 2 Z 4 KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst ist keine Disziplinarmaßnahme gemäß § 102 ArbVG (Arb 9894, 9895 ua). Ist jedoch in einem KollV die (strafweise) Kündigung eines Dienstnehmers als Disziplinarverfahrens ausgespr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102
Rechtssatz: In Betrieben, in denen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, scheidet eine einzelvertragliche Einführung einer betrieblichen Disziplinarordnung ebenso aus wie ein Unterlaufen der Mitbestimmung der Belegschaft dadurch, daß eine der Sache nach generelle Regelung im Wege von konkreten Einzelmaßnahmen getroffen wird. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102NBG §38NBG §39DB der ÖNB §35
Rechtssatz: 1) Die DB der ÖNB sind eine Vertragsschablone. 2) Mangels Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen ist ein Disziplinarverfahren nicht möglich. 3) Weitergeltung des § 35 der DB. Entscheidungstexte 9 ObA 192/94 Entscheidungstext OGH 28.10.1994 9 ObA 192/94 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102
Rechtssatz: Der Ausschluß eines Dienstnehmers von freiwillig gewährten Leistungsprämien, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist grundsätzlich nicht als der zwingenden Mitbestimmung unterliegende Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 102 ArbVG anzusehen. Entscheidungstexte 8 ObA 201/94 Entscheidungstext OGH 17.03.1994 8 ObA 201/94 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne der Pensionsordnung verbunden ist, zu ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich die beklagte Partei nicht mit der Androhung der Entlassung oder anderer Maßnahmen für den Fall der Wiederholung des dem Kläger im Schreiben vom 27.8.1990 vorgeworfenen Verhaltens begnügte, sondern dieses Verhalten darüber hinaus zum Anlaß der Erteilung einer "ernsten Verwarnung" nahm, hat sie eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 1 iVm § 102 ArbVG gesetzt (siehe Arb 9860; DRdA 1978, 139 [zust Hagen] ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen E***** M***** und G***** S*****, zwei Dienstnehmerinnen der beklagten Partei, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit Erkenntnissen der Disziplinarkommission der beklagten Partei vom 6.6.1991 wurden in beiden Fällen Freisprüche gefällt, die nach Schluß der Disziplinarverhandlung mündlich verkündet wurden. Bis zum Schluß der Verhandlung wurden von den Dienstnehmerinnen Verteidigerkosten nicht geltend gemacht. Der Antrag auf Kostenerstattung
Betreff: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102ASGG §50 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Dienstgeber in Verletzung des § 102 ArbVG Disziplinarmaßnahmen verhängt, sind Streitigkeiten hierüber auf der Ebene des Arbeitsvertrages zwischen dem einzelnen Dienstnehmer und dem Dienstgeber auszutragen. Diese Streitigkeiten sind als Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis ausschließlich vor dem Arbeitsgericht auszutragen; ein Fall des § 50 Abs 2 ASGG liegt nicht vor. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Chefarzt angestellt. Sein Dienstverhältnis war gemäß § 22 der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) unkündbar. Es konnte - abgesehen von dem hier nicht in Frage kommenden Fall des § 31 Abs 3 DO.B - von der beklagten Partei einseitig nur aufgrund eines auf Entlassung lautenden Disziplinarerkenntnisses beendet werden. Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Gemäß § 29 ArbVG dürfen Betriebsvereinbarungen nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Nach § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG ist zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger, der Chefarzt der Beklagten ist, wurde von der Beklagten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Nach § 28 a Abs.2 der Dienstordnung für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) idF ab 1.Mai 1988 ist der Obmann (des betreffenden Sozialversicherungsträgers) berechtigt, mit Zustimmung des Betriebsrats einen Arzt vom Dienst zu entheben, wenn die Belassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Mit der Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung wurde das durch die Disziplinarordnung den bei der Beklagten eingerichteten Disziplinarkammern übertragene einseitige Gestaltungsrecht (vgl. Spielbüchler, Grundlagen des betrieblichen Disziplinarstr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §102
Rechtssatz: Wurde die verhängte Disziplinarstrafe (hier: der Entlassung) vom Gericht nachträglich durch Stattgebung einer auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage des entlassenen Arbeitnehmers als unwirksam beurteilt, dann lebt durch ein solches Feststellungsurteil, das eine rechtsgestaltende Wirkung schon seinem prozeßrechtlichen Wesen nach nicht entfaltet, nicht - wie im Fall einer ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §102BBO §1 Abs2BBO §2BBO §19BBVG §69 Abs2DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn § 1 Abs 2 BBO davon ausgeht, daß das Dienstverhältnis der Bundesbahnbeamten ein privatrechtliches ist, folgt schon aus den §§ 2 und 19 f und auch aus anderen Bestimmungen der BBO, daß das Bundesbahndienstverhältnis mit zahlreichen Elementen vermischt ist, die für öffentlich - rechtliche Dienstverhältnisse charakteristisch sind. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.Mai 1925 geborene Kläger war bei der beklagten Partei zuletzt als technischer Fachbeamter mit dem Dienstort in Kufstein beschäftigt. Mit Wirkung vom 31.Juli 1982 wurde er in der Gehaltsgruppe VIII in den Ruhestand versetzt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich S 128.150,64 brutto und S 878,75 netto sA sowie die Verurteilung der Beklagten, ihn ab 1.August 1982 in die Gehaltsgruppe IX a einzustufen und ihm ab 1.August 1982 den Ruhebezug auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Selbst wenn man - zugunsten des Klägers - die in den Dienstvertrag des Klägers aufgenommene Passage "Der Vorstand kann nur in Anwesenheit eines Vertreters des Verbandes und, wenn dies möglich ist, nach neuer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten S 776.299,96 brutto sA an Entgelt für die Zeit vom 1.März 1981 bis 31.Juli 1983 entsprechend dem Kollektivvertrag für Dienstnehmer im Reisebürogewerbe, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er sei seit 1.Mai 1956 als Gebietsvertreter im Dienst der Beklagten gestanden. Dieses Rechtsverhältnis sei in Wahrheit ein Angestelltendienstverhältnis gewesen, da der Kläger in die Organisation und in die Betriebshierarchie der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4.Oktober 1952 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 1.Oktober 1974 ist er Vorstand der Kommunal- und Kreditabteilung. Am 7.März 1980 beantragte er, daß gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Auf Grund dieses Antrages und einer weiteren Disziplinaranzeige wurde gegen den Kläger wegen des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten ein Disziplinarverfahren gemäß den §§ 42 ff des Kollektivvertrages für die Angestellten der Ö*** LANDES-H***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 13. September 1974 als Speisewagen-Koch beschäftigt. Er wurde am 4. Oktober 1983 entlassen, weil er privat erworbene Ware - nämlich zwei bis zweieinhalb Kilo Schweinskarree, 10 Paar Frankfurter Würstel und drei Schachteln Käse - in der Absicht in den Speisewagen des Schnellzuges "Romulus" gebracht hatte, diese Ware dort während seines Dienstes auf eigene Rechnung zu verkaufen. Eine gegen den Kläger wegen dieser Hand... mehr lesen...