Norm
ArbVG §102Rechtssatz
Ob eine „schlichte“ Verwarnung oder eine Disziplinarmaßnahme vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129120Im RIS seit
13.01.2014Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017