Begründung: Im beim Landesgericht Korneuburg geführten Firmenbuch war seit 13. 4. 1993 die E***** GmbH mit dem Sitz in O***** und einem Stammkapital von S 500.000 eingetragen. Gesellschafter waren Gabor P***** mit einer Beteiligung von 49 % und Brunhilde H***** mit einer Beteiligung von 51 %. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 2. 7. 1996 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und die bisherige Geschäftsführerin Brunhilde H***** zur Liquidatorin mit selbständigem Vertretu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC2AußStrG 2005 §2 IE5FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Gesellschafter einer GmbH sind im Verfahren über einen Antrag auf Einleitung einer Nachtragsliquidation wegen des Fehlens einer Firmenbucheintragung mangels Betroffenheit im Rechtssinne nicht Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 13/06i Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 13/06i ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchssache der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen R***** GmbH mit dem Sitz in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der R***** R*****gesellschaft mbH, *****, FN *****, vertreten durch Robathin ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der zu FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragenen A***** GmbH mit dem Sitz in M*****, infolge Rekurses des Geschäftsführers Erich L*****, vertreten durch Rechtsanwältepartnerschaft DDr. Gerald Fürst KEG in Mödli... mehr lesen...
Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens der antragstellenden Gesellschaft mbH besteht nach dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag im Betrieb von Ärztezentralen, vornehmlich für Zahnärzte; außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig bzw erforderlich erscheinen, wie insbesondere der Erwerb bzw die Pacht von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Untern... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 8. 1996 beantragte die Antragstellerin die Einleitung des Verfahrens zur Kraftloserklärung einer Bankurkunde (EKG-Bon Nr ***** betreffend ein Wertpapierkonto und verbriefend 75 Stück Vorzugsaktien á 100 S mit Losungswort "E*****", mit einem damaligen Gesamtwert von ca 40.000 S). Die Antragstellerin habe das Effekten-Kassageschäft aus der Verlassenschaft nach der am 25. 1. 1996 verstorbenen Erblasserin geerbt. Der Originalbon sei unauffindbar. Die Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: Die im Handelsregister eingetragen gewesene offene Handelsgesellschaft wurde vom Registergericht am 13. 11. 1941 von Amts wegen gelöscht. Eine Filmverwertungsgesellschaft beantragte am 30. 11. 1999 die Bestellung ihres namhaft gemachten Prokuristen zum Liquidator der OHG gemäß § 146 Abs 2 HGB und begründete diesen Antrag im Wesentlichen damit, dass der gelöschten Gesellschaft noch nicht abgewickeltes Vermögen (Verwertungsrechte an Spielfilmen) zustünde. Das Firmenbuchge... mehr lesen...
Begründung: Die G***** GmbH ist Alleingesellschafterin der O***** GmbH (im Folgenden: die Gesellschaft). Das Stammkapital von 500.000,-- S wurde zur Gänze einbezahlt. Die Gesellschaft hat eine alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin. Die Gesellschaft war mit der Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. 12. 1997 und zum 31. 12. 1998 säumig. Das Firmenbuchgericht hatte die Gesellschaft mit Beschluss vom 20. 7. 1999 vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss 1997 einzureichen und... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 7. 12. 2000 einen Gesellschafterwechsel zur Eintragung im Firmenbuch an. Urkunden wurden nicht vorgelegt. Die Satzung der Gesellschaft enthält für den Fall der Abtretung von Geschäftsanteilen Bestimmungen über ein Vorkaufsrecht und Eintrittsrecht der Mitgesellschafter und normiert zur Wirksamkeit der Abtretung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter einen Gesellschafterbeschluss. Das Firmenbuchgericht verfügt... mehr lesen...
Begründung: Die im erstgerichtlichen Firmenbuch eingetragenen A***** AG (übertragende Gesellschaft) und ihre 100%ige Tochtergesellschaft A***** AG (übernehmende Gesellschaft) schlossen am 23. September 1999 einen Verschmelzungsvertrag über die Übertragung des Vermögens der Mutter- auf die Tochtergesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ab (sogenannter "down-stream-merger"). Die Hauptversammlungen beider Gesellschaften stimmten am selben Tag dem Verschmelzungsvertrag zu. I... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren bei der beklagten Partei ab 1. Juli 1990 mit einer fixen Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9,00 bis 18,00 Uhr in deren Fotolabor und Fotostudio gegen ein monatliches Entgelt von je 21.600 S brutto, 14 x jährlich, beschäftigt. Die Klägerinnen wurden nicht zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um die beklagte Partei nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten. Die Parteien vereinbarten vielmehr, daß sich die Klägerinnen als selbständige Fotograf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (zuletzt 6 Ob 19/97f), daß Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG immer nur denjenige sein kann, der nach dem jeweiligen konkreten Verfahrensstand in seiner auf einer Firmenbucheintragung beruhenden Rechtsstellung unmittelbar beschränkt werden soll. Nur dann, wenn die Rechtsmittelwerberin durch die Firmenbucheintragung in ihren Firmenrechten verletzt ... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Einem Mitbewerber und Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen das Täuschungsverbot nach § 18 Abs 2 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung dieser Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss nicht offen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3FBG §18FBG §21
Rechtssatz: Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG ist nur derjenige, in dessen Rechtsstellung einzugreifen objektiv gerade das gewollte oder doch unvermeidliche bewusste Ziel der gerichtlichen Verfügung ist (arg: "Soll..."). Entscheidungstexte 6 Ob 1014/93 Entscheidungstext OGH 21.10.1993 6 Ob 1014/93 ... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes war seit 1.7.1974 die "DR.F*** B*** UND J*** G***, W***- UND D*** mbH" mit dem Sitz in Wiener Neustadt eingetragen, deren Firma am 6.9.1985 auf "DR.F*** B*** UND H*** E*** W***- UND D*** mbH" geändert wurde. Vom Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von zuletzt S 120.000 entfielen per 1.1.1986 Stammeinlagen von je S 30.000 auf die beiden Gesellschafter Dr.Fritz B*** und Heribert E***, solche von je S 28.000 auf die weiteren Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Zu 7 HRB 28.137 des Erstgerichtes war die L*** AIR L*** mbH mit dem Sitz in Schwechat und einer Zweigniederlassung in Salzburg eingetragen. Diese Gesellschaft meldete am 2.Februar 1988 den in ihrer außerordentlichen Generalversammlung vom 21.Dezember 1987 gemäß § 245 AktG gefaßten Umwandlungsbeschluß in eine Aktiengesellschaft und das bestellte einzige Vorstandsmitglied zur Eintragung in das Handelsregister an. Der Anmeldung waren unter anderem angeschlossen das notari... mehr lesen...
Begründung: Das Registergericht hatte die Gesellschaft m.b.H gemäß Art. III § 8 GmbHGNov 1980 für aufgelöst erklärt. Das fruchtlose Verstreichen der gesetzten Nachfrist zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Bestimmungen der GmbHGNov 1980 - andere Hinweise auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft sind nicht aktenkundig - nahm das Registergericht zum Anlaß, das Löschungsverfahren nach § 2 ALöschG einzuleiten und setzte den Geschäftsführer der aufgelösten Gesellschaft vo... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete über Antrag der WAG, Gasleitungsgesellschaft m. b. H., mit dem Sitz in Wien die Eintragung dieser Firma im Handelsregister an. Gegenstand des Unternehmens ist "der Transport von Erdgas mittels einer Gasleitungsanlage, die von der tschechoslowakisch-österreichischen Grenze bei Baumgarten an der March zur deutsch-österreichischen Grenze bei Oberkappel führt, der Erwerb der hiefür erforderlichen Transportrechte an dieser Leitung, der Abschluß von Transportverträge... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete durch den Rechtspfleger die Eintragung der Firma X, Liegenschafts-Gesellschaft m. b. H. & Co., Kommanditgesellschaft (Spalte 2 a), mit dem Sitz in Wien (Spalte 2 b), der persönlich haftenden Gesellschafterin X, Liegenschaften-Gesellschaft m. b. H., Traun (Spalte 3), und der Einzelprokuristin Helga P, Ulm (Spalte 4), als Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftsbeginn 17. Oktober 1972 und den Kommanditisten Ing. Alois W, Kaufmann und Landwirt, Groß-Globnit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1: AußStrG §11 Abs1 AFBG §21HGB §37 Abs2HGB §146 Abs2
Rechtssatz: Auch ein Dritter, der durch eine Eintragung im Handelsregister in seinen Rechten verletzt wird, hat neben der Klage nach § 37 Abs 2 HGB auch das Rekursrecht gegen den Eintragungsbeschluss. Die Rekursfrist beginnt, wenn dem Rekurswerber der der Eintragung unterliegende Beschluss nicht zugestellt wurde, in dem Zeitpunkt, in welchem die Eintragung amtlich bekanntge... mehr lesen...
Die Rekurswerberin hat Vorstellung und Rekurs gegen die Verfügung der Eintragung der Firma T. Ges. m. b. H. erhoben und den Antrag gestellt, die Firma von amtswegen zu löschen oder die Geschäftsführer der Gesellschaft zur Änderung des Firmenwortlautes durch Ordnungsstrafen zu verhalten. Dieser Rekurs wurde von der zweiten Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluß nicht Folge. Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...