Norm
AußStrG §9 J1Rechtssatz
Einem Mitbewerber und Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen das Täuschungsverbot nach § 18 Abs 2 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung dieser Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss nicht offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103105Dokumentnummer
JJR_19960508_OGH0002_0060OB02040_96K0000_001