Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit 14. 12. 1995 die von R***** W***** errichtete R***** W***** Privatstiftung eingetragen. Die Stiftungsurkunde lautet in ihrer aktuellen Fassung auszugsweise: § 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist in erster Linie die angemessene Versorgung des Stifters und die Sicherung dessen Lebensunterhalts sowie die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, insbesondere die Verwaltung der von der Stiftung gehalte... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Begründung: Die F***** Privatstiftung ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** mit dem Sitz in G***** eingetragen. Stifter sind Gerhard A***** und die Gerhard A***** KEG. Stiftungszweck ist die Versorgung der Familienmitglieder des Stifters und des Stifters selbst. Dem Stifter steht das Recht auf Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde zu. Bereits im Jahr 2005 wurden Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde geändert. Demna... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 7. 6. 2000 errichteten Mag. Georg P*****, Mag. Birgit P***** und Maria P***** als Stifter die im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragene S***** Privatstiftung. Mit Notariatsakt vom 1. 8. 2000 erfolgte eine Neufassung der Stiftungsurkunde. Diese Stiftungsurkunde vom 1. 8. 2000 enthält ua folgende Bestimmungen: § 9 Beirat: Paragraph 9, Beirat: (1) Nach Ableben aller Stifter oder wenn keinem Stifter und keiner(n) letztwillig beruf... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 7. 6. 2000 errichteten Mag. Georg P*****, Mag. Karin B***** und Maria P***** als Stifter die im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragene M***** Privatstiftung. Mit Notariatsakt vom 1. 8. 2000 wurde die Stiftungsurkunde neu gefasst. Diese Stiftungsurkunde vom 1. 8. 2000 enthält ua folgende Bestimmungen: § 9 Beirat: Paragraph 9, Beirat: (1) Nach Ableben aller Stifter oder wenn keinem Stifter und keiner(n) letztwillig berufenen P... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC2AußStrG 2005 §2 IE5FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Gesellschafter einer GmbH sind im Verfahren über einen Antrag auf Einleitung einer Nachtragsliquidation wegen des Fehlens einer Firmenbucheintragung mangels Betroffenheit im Rechtssinne nicht Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 13/06i Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 13/06i ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Korneuburg geführten Firmenbuch war seit 13. 4. 1993 die E***** GmbH mit dem Sitz in O***** und einem Stammkapital von S 500.000 eingetragen. Gesellschafter waren Gabor P***** mit einer Beteiligung von 49 % und Brunhilde H***** mit einer Beteiligung von 51 %. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 2. 7. 1996 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und die bisherige Geschäftsführerin Brunhilde H***** zur Liquidatorin mit selbständigem Vertretu... mehr lesen...
Begründung: Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft mbH, deren Stammkapital 500.000 S beträgt, bestimmt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen - ausgenommen den Fall der Vererbung - nur mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter zulässig ist. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer sind die Gesellschafter Helmut P***** und Frieda P*****. Der von einem Notar vertretene Geschäftsführer Helmut P***** meldete am 21. 9. 2004 die Löschung der Gesellschafterin Elisabeth K***** und di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchssache der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen R***** GmbH mit dem Sitz in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der R***** R*****gesellschaft mbH, *****, FN *****, vertreten durch Robathin ... mehr lesen...
Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens der antragstellenden Gesellschaft mbH besteht nach dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag im Betrieb von Ärztezentralen, vornehmlich für Zahnärzte; außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig bzw erforderlich erscheinen, wie insbesondere der Erwerb bzw die Pacht von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Untern... mehr lesen...
Norm: FBG §18
Rechtssatz: Wer sich im Löschungsverfahren trotz der gemäß § 18 FBG ergehenden Aufforderung, die Gesellschaft möge sich zur beabsichtigten Löschung äußern, nicht äußert, kann im Rechtsmittel gegen den Löschungsbeschluss keinen neuen Sachverhalt geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 23/03f Entscheidungstext OGH 20.02.2003 6 Ob 23/03f ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien war zu FN ***** die „G*****“ G***** GmbH mit dem Sitz in W***** eingetragen. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß Paragraph 40, FBG. Dagegen erhoben die Gesellschaft, ihre Geschäftsführerin Gertrude K***** und ihr Alleingesellschafter Manfred K***** Rekurs mit der Behauptung, dass die Gesellschaft nicht vermögens... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren geht es um die Unterscheidbarkeit zweier Firmen nach § 30 HGB. Firmenrechtsträger sind eine Gesellschaft mbH und eine Aktiengesellschaft. Die beiden Unternehmen sind im Bereich der Informationstechnik tätig. Die ältere Firmenrechtsträgerin ist eine seit 18. 1. 1994 im Firmenbuch des Erstgerichtes unter der Firma Sphinx ***** eingetragene Gesellschaft mbH. Deren Geschäftszweig ist im Firmenbuch mit "EDV" ausgewiesen. Die jüngere Firmenrechtstr... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war Gesellschafter der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz eingetragen gewesenen I***** (im Folgenden Gesellschaft) mit einer Stammeinlage von 125.000 S. Geschäftsführer war ein weiterer Gesellschafter, der 50 % des Stammkapitals hielt. Nach dem Firmenbuchstand war das Stammkapital von insgesamt 500.000 S zur Hälfte bar eingezahlt. Die Gesellschaft war mit der Vorlage der Jahresabschlüsse zum 30. 6. 1997, 30. 6. 1998, 30. 6. 1999 und... mehr lesen...
Norm: FBG §18FBG §39FBG §40FBG §41
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 183/01g Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g ... mehr lesen...
Begründung: Die G***** GmbH ist Alleingesellschafterin der O***** GmbH (im Folgenden: die Gesellschaft). Das Stammkapital von 500.000,-- S wurde zur Gänze einbezahlt. Die Gesellschaft hat eine alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin. Die Gesellschaft war mit der Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. 12. 1997 und zum 31. 12. 1998 säumig. Das Firmenbuchgericht hatte die Gesellschaft mit Beschluss vom 20. 7. 1999 vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss 1997 einzureichen und... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 7. 12. 2000 einen Gesellschafterwechsel zur Eintragung im Firmenbuch an. Urkunden wurden nicht vorgelegt. Die Satzung der Gesellschaft enthält für den Fall der Abtretung von Geschäftsanteilen Bestimmungen über ein Vorkaufsrecht und Eintrittsrecht der Mitgesellschafter und normiert zur Wirksamkeit der Abtretung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter einen Gesellschafterbeschluss. Das Firmenbuchgericht verfügt... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Amtsgericht Wien geführten Handelsregister war die "A*****gesellschaft mbH in Liquidation eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft war am 6. 3. 1935 der Konkurs eröffnet worden, der am 20. 4. 1935 mangels Deckung der Kosten des Verfahrens aufgehoben worden war. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss des Registergerichtes vom 17. 6. 1939 von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Über Antrag der V*****gesellschaft ***** Gen... mehr lesen...
Begründung: Die im erstgerichtlichen Firmenbuch eingetragenen A***** AG (übertragende Gesellschaft) und ihre 100%ige Tochtergesellschaft A***** AG (übernehmende Gesellschaft) schlossen am 23. September 1999 einen Verschmelzungsvertrag über die Übertragung des Vermögens der Mutter- auf die Tochtergesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ab (sogenannter "down-stream-merger"). Die Hauptversammlungen beider Gesellschaften stimmten am selben Tag dem Verschmelzungsvertrag zu. I... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz sind zu FN 89471a die A***** M*****bau Aktiengesellschaft, zu FN 177835y die A. M***** GmbH und zu FN 89472b die A***** F***** Aktiengesellschaft, jeweils mit dem Sitz in H*****, politische Gemeinde A*****, eingetragen. Über das Vermögen der A***** M*****bau Aktiengesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 14. 12. 1998 S 675/98x-2 der Konkurs eröffnet und Dr. Rudolf Mitterlehner zum Masseverwalter bestellt. Di... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2FBG §18FBG idF BGBl I Nr 74/1999 §40FBG idF BGBl I Nr 74/1999 §41
Rechtssatz: Einer gemäß § 2 ALöschG (nun: § 40 FBG) zu löschenden Gesellschaft kommt keine Rechtsmittellegitimation gegen eine Verständigung nach § 18 FBG zu. Entscheidungstexte 6 Ob 133/99y Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 133/99y European Case L... mehr lesen...
Norm: FBG §18
Rechtssatz: An der Bekämpfung einer Verfügung nach § 18 FBG fehlt das Rechtsschutzinteresse: Und zwar bei ordnungsgemäßer Aufforderung wegen der von vornherein bestehenden Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels und im Fall einer mangelhaften Aufforderung, weil die betroffene Gesellschaft selbst bei unterlassener Äußerung den Löschungsbeschluss erfolgreich wegen dieser Mängel anfechten kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß § 2 ALöschG (statt dem seit 1. 7. 1999 die Bestimmungen der §§ 39 ff FBG idF BGBl I 74/1999 in Kraft stehen), weil die Gesellschaft nach der Aktenlage keine Tätigkeit mehr ausübe und über kein Vermögen verfüge. Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat im Einklang mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung die Antragslegitimation des älteren Firmenrechtsträgers gegen die Eintragung einer verwechselbar ähnlichen Firma eines jüngeren Firmenrechtsträgers aus dem Grund des § 30 HGB bejaht (6 Ob 2274/96x ua) und im vorliegenden Fall auch zutreffend eine Verwechselbarkeit der beiden Firmen in ihrem wesentlichen Firmenkern angenommen. Dagegen führt die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren bei der beklagten Partei ab 1. Juli 1990 mit einer fixen Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9,00 bis 18,00 Uhr in deren Fotolabor und Fotostudio gegen ein monatliches Entgelt von je 21.600 S brutto, 14 x jährlich, beschäftigt. Die Klägerinnen wurden nicht zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um die beklagte Partei nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten. Die Parteien vereinbarten vielmehr, daß sich die Klägerinnen als selbständige Fotograf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 z5 F1AußStrG §10 CFBG §10FBG §18HGB §30
Rechtssatz: 1. Das spruchmäßige Ergebnis der Entscheidung des Rekursgerichtes über einen Rekurs gegen einen Beschluß auf Eintragung einer Gesellschaft mbH im Firmenbuch kann nicht in der Abänderung oder Aufhebung des Eintragungsbeschlusses sondern nur in der Einleitung des Löschungsverfahrens nach § 10 Abs 2 FBG bestehen. 2. Dagegen steht der betroffenen Gesellschaft der Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht stellte folgenden, im Revisionsrekursverfahren unstrittigen Sachverhalt fest: "Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 13.10.1992 die S***** Gesellschaft mbH (und zwar unter dieser Firma seit 6.2.1997, bis 5.2.1997 unter der Firma M***** GmbH) zu FN 53860g (früher HRB 48.973) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 24.1.1997 die Entw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (zuletzt 6 Ob 19/97f), daß Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG immer nur denjenige sein kann, der nach dem jeweiligen konkreten Verfahrensstand in seiner auf einer Firmenbucheintragung beruhenden Rechtsstellung unmittelbar beschränkt werden soll. Nur dann, wenn die Rechtsmittelwerberin durch die Firmenbucheintragung in ihren Firmenrechten verletzt ... mehr lesen...