Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15FBG §18HGB §30
Rechtssatz: Es kann nicht bezweifelt werden, daß mit der Eintragung einer Firma, die mit einer schon im Firmenbuch eingetragenen Firma verwechselt werden könnte, das Ausschließlichkeitsrecht des eingetragenen Firmenträgers betroffen ist. Es liegt zwar keine Verletzung des eingetragenen Firmenrechts des älteren Firmenträgers vor, dieser hat aber ein rechtliches Interesse an der Beseitigung der Eintragung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Einem Mitbewerber und Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen das Täuschungsverbot nach § 18 Abs 2 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung dieser Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss nicht offen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §18
Rechtssatz: Zu verständigen ist jede, sei es als Rechtsträger oder auch nur in ihrer Beziehung zu einem solchen, in das Firmenbuch eingetragene Person, die aus ihrer Eintragung eine Rechtsstellung ableitet, wenn das Firmenbuchgericht von Amts wegen oder auf Antrag eine Maßnahme beabsichtigt, die auf einen Eingriff in die erwähnte Rechtsstellung abzielt oder als Nebenwirkung einen solchen Eingriff zwingend nach sich zieht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3FBG §18FBG §21
Rechtssatz: Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG ist nur derjenige, in dessen Rechtsstellung einzugreifen objektiv gerade das gewollte oder doch unvermeidliche bewusste Ziel der gerichtlichen Verfügung ist (arg: "Soll..."). Entscheidungstexte 6 Ob 1014/93 Entscheidungstext OGH 21.10.1993 6 Ob 1014/93 ... mehr lesen...