Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am Sonntag, dem 27. September 1992, vier namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie am Sonntag, dem 4. Oktober 1992, zwei namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft mit Umbau- und Verputzarbeiten besch... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3;BZG §2 Abs1;BZG §4 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110370.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 12 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft am 27. März 1994 - einem Sonntag - beschäftigt wurden. Er habe dadurch 12 Übertretungen nach § 27 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes begangen. Über ihn wurden 12 Geldstrafen zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AVG §37;AVG §39 Abs2;KJBG 1987 §30;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob selbst ein konkret behauptetes und belegtes, grundsätzlich taugliches Kontrollsystem im Einzelfall zur Verhinderung der... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Organ einer Aktiengesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß zwölf Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft (mit dem Sitz in Wien) an näher genannten Tagen im Dezember 1991 und im Jänner 1992 in einer in Kärnten gelegenen Betriebsstätte jeweils zwölf Stunden (und zwar von 04.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder von 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0332 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 27 ARG in Verbindung mit § 3 ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 12. Juli und 12. November 1991 wurden gegen die mitbeteiligten Parteien geführte Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen des § 4 des Arbeitsruhegesetzes (ARG) gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 eingestellt. Den Mitbeteiligten war vorgeworfen worden, sie hätten es als zur Vertretung nach außen Berufene der Sparkasse X zu verantworten, daß namentlich genannten Arbei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3;ARG 1984 §4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0381
Rechtssatz: Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des ARG ist zu entnehmen, daß der Gesetzgeber bei der Normierung der Verpflichtung zur Gewährung von Wochenruhe gem § 4 ARG nur solche Fälle im Auge ha... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 30. August 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen verschiedener, von ihm als zur Vertretung nach außen Berufenen einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. zu verantwortender Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften Geldstrafen verhängt, darunter wegen vier Übertretungen des § 4 ARG, weil hinsichtlich vier namentlich genannter Arbeitnehmer der Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3;ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;
Rechtssatz: Für die Auffassung, ein Verstoß gegen die wöchentliche Ruhezeit sei nicht rechtswidrig, wenn nur in der folgenden Arbeitswoche Ersatzruhe gewährt werde, findet sich im ARG kein Anhaltspunkt (Hinweis E 10.9.1987, 87/08/0096). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land richtete mit Datum 7. November 1990 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Komplementär und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 Verantwortlicher der "R KG.", mit Sitz in L, zu vertreten, daß in der Zweigniederlassung der "R KG." in G, 1.) Herr Josef L a) am 12.4.1988 von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 24.00 Uhr und somit mit einer Tagesarbeitszeit von 15,5 Stunden sowie b) in der Woche vom 25.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Anweisungen zur Einhaltung der Arbeitszeitsvorschriften und die bloß stichprobenartigen Überprüfungen derselben stellen nur einen Teil des betrieblichen Kontrollsystems dar (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 90/19/0055, 0083, 0086). Daß die Dienstnehmer bisher ein diesbezügliches "Wohlv... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der H.P.-AG. zu verantworten, daß diese AG. in ihrer für den Kleinverkauf von Waren bestimmten, örtlich näher beschriebenen Betriebseinrichtung in Wien am Samstag, dem 26. November 1988, vier namentlich genannten Arbeitnehmerinnen die Wochenendruhe nicht beginnend mit spätes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 27 ARG in Verbindung mit § 3 ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, schuldig erkannt, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X in insgesamt fünf Filialen insgesamt 156 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe insofern nicht gewährt habe, als diese ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0055 90/19/0086 90/19/0083
Rechtssatz: Da zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung gem § 27 Abs 1 ARG iVm § 3 Abs 1 ARG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0055 90/19/0086 90/19/0083
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH reicht die bloße Erteilung von Weisungen zur Entlastung des Arbeitgebers (in den Fällen des § 9 Abs 1 VStG des dort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Normadressat der Bestimmungen des AZG, somit auch der §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG, ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 Abs 1 VStG) bz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der dem Bf zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen gem den §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG und dem § 27 iVm § 3 ARG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften nichts über das zur Strafbarkeit e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Normadressat der Bestimmungen des AZG, somit auch der §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG, ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 Abs 1 VStG) bzw der in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften bestellte Be... mehr lesen...