Begründung: Die beklagte Partei betreibt einen Möbelhandel mit der Hauptniederlassung in Wels. In Völs hat sie eine Zweigniederlassung. Sie betreibt dort auf einer von der klagenden Partei "in Bestand genommenen" Grundfläche einen "Möbelix"-Fachmarkt. Das Gebäude und die sonstigen baulichen Anlagen wurden von der beklagten Partei errichtet. Mit Bescheid vom 6. 4. 2000 wurde ihr die behördliche Benützungsbewilligung erteilt. Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von 43.603,70 EURO... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, die britische Staatsangehörige Dr. Erika C***** hatte keinen Wohnsitz in Österreich; ihr letzter Wohnsitz war in England. Sie hinterließ den Witwer Keith Brian C***** und die Kinder Michael Robert und Bettina Anne. Die Erblasserin ernannte in ihrem Testament vom 9. März 1994 ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Für den Fall, dass dieser nicht dazu in der Lage oder willens sein sollte, ernannte sie ihre Kinder zu Testamentsvol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der durch die ZVN 1983 eingeführte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen gemäß § 83c JN hat die Zuständigkeitsregelung des früheren § 23 UWG übernommen und damit die bis dahin für die genannten Streitigkeiten bestehenden unterschiedlichen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit zusammengefasst. Gemäß § 83c JN ist in diesen Streitigkeiten gegen Personen, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin deren Privatleben und Intimsphäre erörtert wird, insbesondere wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin die Behauptung aufgestellt wird, sie sei geistig behindert, auf dem Entwicklungsstand eines achtjährigen Kindes, und/oder Behauptungen ähnlichen Inhalts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin und/oder deren Adoptivschwester Maria K. behauptet wird, daß Maria K. wie ein wildes Tier im Garten gehalten wurde, während der Rest der Familie drinnen im Warmen saß, eine mögliche Mitwisserschaft der Adoptivkinder bestehen könne oder die Klägerin nicht verkraftet ha... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Eine Niederlassung ist im Interesse des Schutzes der sich darauf stützenden und darauf vertrauenden Kläger auch dann anzunehmen, wenn die Beklagte im geschäftlichen Verkehr mit dem Kläger ein Briefpapier verwendet hat, nach welchem eine Filiale in einem bestimmten Ort besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 32/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 32/94 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...
Norm: Abkommen 16.11.1971 BGBl 1974/521 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen, von gerichtlichen Vergleichen und von Notariatsakten Art12JN §83cZPO §233
Rechtssatz: Nimmt der Kläger im Sinne der kollisionsrechtlichen Regelung des § 34 Abs 1 IPRG den Rechtsschutz in Österreich nur für im Inland begangene Urheberrecht... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: § 83 c JN ist nicht etwa im Anschluß an F Prunbauer (in RdW 1988,285 f) einschränkend dahin auszulegen, wonach Gegenstände nur von demjenigen " vom Ausland abgesendet worden sind", der den Speditionsvertrag oder Frachtvertrag abgeschlossen hat; es kommt nicht darauf an, ob sich der ausländische Verkäufer eines Mittelsmannes bedient oder seine Waren selbst ins Inland befördert (4 Ob 33/89). Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Kapitalgesellschaften mit dem Sitz in Italien; sie erzeugen und vertreiben Möbel, insbesondere Sessel, Lehnstühle, Liegen und Tische, unter der Bezeichnung "Le Corbusier". Die Beklagte hat in Österreich weder eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz noch einen Handelsvertreter; dennoch beziehen einige österreichische Möbelhändler ihre Produkte und bieten sie im Inland zum Verkauf an. Die Geschäfte werden dabei regelmäßig so abgewickelt, daß die Bekla... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte - eine Gesellschaft der sogenannten Zumtobel-Gruppe - betreibt u.a. in Salzburg, Schießstattstraße 7 (Hans-Sachs-Hof 7) unter der Bezeichnung "F***" den Einzelhandel mit Lebensmitteln und sogenannten "non-food-Artikeln" für den Haushaltsbereich. Sie hat a) am 17. November 1988 eine Tragepackung "Pampers"- Windeln zum Endverbraucherpreis von S 139,90, b) am 7. Dezember 1988 eine 2-Liter-Dose "Kronen-Öl" zum Endverbraucherpreis von S 34,90, c) am 9. Dezember... mehr lesen...
Norm: JN §83cNahversG §3a
Rechtssatz: Verweist der Kläger auf einen Wettbewerbsverstoß in einer bestimmten Filiale, kann darin nicht die Einschränkung seines Unterlassungsbegehrens auf diese Filiale gesehen werden; maßgebend ist die materielle Rechtslage. Aus der Ankündigung, eine Ware in einer bestimmten Filiale zum oder unter dem Einstandspreis abzugeben, ist aber in aller Regel zu schließen, daß der Ankündigende geneigt sein wird, derartige ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §83c
Rechtssatz: Der Schutz des "österreichischen Zweiges" der Marke reicht über die territorialen Grenzen Österreichs nicht hinaus. Auch ein ausländisches Markenrecht (hier: in Italien) begründet keine für die österreichische inländische Gerichtsbarkeit erforderliche Nahebeziehung, wenn es mangels eines in Österreich gelegenen Begehungsortes an der Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes fehlt; ein Anspruch auf Unterlassu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, erzeugt und vertreibt Sport- und Freizeitbekleidung unter der Bezeichnung "B***" (u.a.) auch in Österreich und in Italien. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 9.Oktober 1980 für Waren der Klasse 25 (Bekleidung u.a.) hinterlegt ist und auf Grund des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, BGBl 1974... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §83c
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Ansprüche wegen Verletzung eines inländischen Schutzrechtes eines Ausländers durch im Ausland begangene Handlungen eines ausländischen Verletzers, der weder eine inländische Niederlassung noch einen inländischen Aufenthaltsort hat (§ 83 c Abs 1 JN), nur dann gegeben, wenn die Verletzungshandlung nach den in § 83 c Abs 3 JN genannten Kriterien als im Inland begangen angesehe... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Die Annahme eines inländischen Begehungsortes im Sinne des § 23 Abs 3 UWG hat der OGH in seiner Entscheidung ÖBl 1986,97 davon abhängig gemacht, daß sich der Wettbewerbsverstoß wenigstens auf den österreichischen Markt auswirkt, wozu es erforderlich sei, daß der beanstandete Eingriffsgegenstand bestimmungsgemäß in das für die Zuständigkeit maßgebende Gebiet gebracht wurde. An diesem Erfordernis ist auch im Geltungsbere... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein Gerichtsstand im Inland vorliegt, es aber an einer hinreichenden Nahebeziehung zum Inland fehlt, ist trotzdem die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen. Entscheidungstexte 4 Ob 86/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 4 Ob 86/88 Veröff: ÖBl 1989,74 4 Ob 92/88 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ende März 1985 suchte der Kläger das Stadtcounter (Verkaufslokal) der beklagten Partei in Wien auf und teilte der dort tätigen Angestellten Christine H*** seine Absicht mit, gemeinsam mit seiner Gattin und einer weiteren Begleiterin im Sommer eine größere Urlaubsreise zu unternehmen und die dafür notwendigen Flüge allenfalls bei der beklagten Partei zu buchen. Als Anflugspunkte nannte er Indien, Neuguinea, Australien, Neuseeland, die Osterinseln und Brasilien,... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §83c
Rechtssatz: Für die beabsichtigte negative Feststellungsklage über das Nichtbestehen eines behaupteten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes im Sinne des § 28 Abs 1 JN, weil der Gerichtsstand des § 83 c JN für derartige Klagen nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 4 Nd 1/88 Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Für die Auslegung, die Zuständigkeit nach § 83 c Abs 3 JN gelte nur für den Absender von Schriften und Druckwerken, bietet der Gesetzeswortlaut keine Grundlage; auch die Absicht des Gesetzgebers steht einer solchen einschränkenden Auslegung entgegen. Entscheidungstexte 4 Ob 301/87 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 4 Ob 301/87 Veröff: WBl 1987,279 = G... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Die subsidiäre Zuständigkeitsregelung des § 83 c Abs 3 JN wurde aus der Erwägung, daß Gesetzverstöße nicht nur durch den Inhalt von Schriften oder Druckwerken, sondern auch durch andere Gegenstände, und nicht nur durch ihren Inhalt, sondern auch durch ihre äußere Gestaltung begangen werden können, zumal diese aus dem UWG übernommene Zuständigkeitsnorm nun auch für Markenschutzsachen und Musterschutzsachen maßgebend sei... mehr lesen...
Norm: JN §83c
Rechtssatz: Wirkt sich der geltend gemachte Wettbewerbsverstoß auf den österreichischen Markt aus, können darauf gegründete Rechtsstreitigkeiten in jedem Fall vor einem österreichischen Gericht geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 301/87 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 4 Ob 301/87 Veröff: WBl 1987,279 = GRURInt 1988,431 = ÖBl 1988,106 = SZ 60/106 ... mehr lesen...
Mit einer am 3. 12. 1981 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Bezahlung von fünf Rechnungen im Betrag von 2 400 DM, 2 415 DM, 2 300 DM, 899 DM und 2 300 DM, zusammen 10 349 DM, abzüglich einer Teilzahlung von 4 789 DM, sohin 5 560 DM sA. Beide Streitteile sind Spediteure. Die beklagte Partei hat ihren Hauptsitz in Pontebba. In Österreich hat die beklagte Partei keine Niederlassung. Es gibt zwar eine Firma B & C in Kärnten, doch handelt... mehr lesen...
Norm: JN §83cJN §87UWG §23
Rechtssatz: Für eine Niederlassung im Sinne des § 23 Satz 1 UWG (und des § 87 JN) genügt das Bestehen einer nach ihrer äußeren Einrichtung auf Dauer berechneten, vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten Abteilung, die im wesentlichen unter selbständiger Leitung steht, zu selbständigem Handeln im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist und auf diese Weise, wenngleich häufig in nur sehr eingeschränktem Umfang, Mittelp... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "A-Zeitung". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", die Zweitbeklagte Komplementärin der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines am 13. Feber 1977 in der steirischen Mutationsausgabe der "B-Zeitung" veröffentlichten, nach Ansicht der Klägerin mehrfach gegen §§ 1, 2 UWG verstoßenden Artikels des Chefredakteurs Georg N auf Unterlassung und Urteils... mehr lesen...
Norm: HGB §13 ffJN §83cJN §87 Abs1JN §87 Abs2UWG §23
Rechtssatz: Der Begriff der "Niederlassung" in § 23 Satz 1 UWG ist im Sinne der Bestimmungen des § 87 Abs 1 und 2 JN auszulegen, er deckt sich also nicht mit dem Begriff der "Zweigniederlassung" nach §§ 13 ff HGB. Entscheidungstexte 4 Ob 309/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 4 Ob 309/78 Veröff: ÖBl 1979,25 = SZ 51/29 ... mehr lesen...