Norm
JN §83cRechtssatz
§ 83 c JN ist nicht etwa im Anschluß an F Prunbauer (in RdW 1988,285 f) einschränkend dahin auszulegen, wonach Gegenstände nur von demjenigen " vom Ausland abgesendet worden sind", der den Speditionsvertrag oder Frachtvertrag abgeschlossen hat; es kommt nicht darauf an, ob sich der ausländische Verkäufer eines Mittelsmannes bedient oder seine Waren selbst ins Inland befördert (4 Ob 33/89).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046663Dokumentnummer
JJR_19901009_OGH0002_0040OB00091_9000000_003