Norm
JN §83cRechtssatz
Wirkt sich der geltend gemachte Wettbewerbsverstoß auf den österreichischen Markt aus, können darauf gegründete Rechtsstreitigkeiten in jedem Fall vor einem österreichischen Gericht geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046699Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_0040OB00301_8700000_005