Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem vorliegenden Beschluss wurde die vom Zweitbeklagten erhobene Unzuständigkeitseinrede zurückgewiesen und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Ehenichtigkeitsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Nach § 528 Abs 1 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen den Beschluss eines Rekursgerichtes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des mater... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400 sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1970 bis 1973 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Standort... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien als Solidarschuldnern die Zahlung von 138.078 EUR und die Feststellung, dass sie ihm für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, die er sich anlässlich von Plamaspenden (in Linz) in den Jahren 1968 bis 1972 zugezogen habe, zur ungeteilten Hand hafteten. Die erstbeklagte Partei habe ohne gewerberechtliche Genehmigung und unter den Regeln ärztlicher Kunst widersprechenden Hy... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz für in Zusammenhang mit Blutplasmaspenden verursachte Gesundheitsschäden durch Infektion mit dem Hepatitis C-Virus und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden. Er brachte vor, von 1969 bis 1976 etwa zweimal wöchentlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz gespendet zu haben. In der Folge sei beim Kläger eine chronische Hepatitis C und Leb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 65.400 EUR als Ersatz von Gesundheitsschäden infolge einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus anlässlich von Blutspenden und die Feststellung, dass ihm die beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden hafteten. Er brachte vor, von 1973 bis 1978 etwa sechsmal monatlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz gespendet zu haben. Am 5. 1. 2000 sei bei ihm eine chronische Hepatitis C diag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden haften. Der Kläger habe im Jahren 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die Ers... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400,-- sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1974 und 1975 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Stand... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 101.741,96 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, mit der
Begründung: , er habe 1974 in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Dabei sei er mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden. Die erstbeklagte Partei habe über keine Gewerbeberechtigung verfügt, Blu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden hafteten. Der Kläger habe im Jahr 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrte, die am 1. 6. 1989 zwischen den beklagten Parteien geschlossene Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsbürgerin, der Zweitbeklagte türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine Anwartschaft auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrt, die am 1. 7. 1987 zwischen der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten geschlossene und im Ehebuch des Standesamts Wien-Ottakring unter Nr. 461/1987 beurkundete Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsangehörige; der Zweitbeklagte besitze die türkische Staatsbürgerschaft. Die Beklagen hätten nur geheiratet, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine A... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §66 BJN §76 Abs1 IJN §93 Abs1
Rechtssatz: § 76 Abs 1 JN ist für die Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts (§§ 23, 28 EheG) nicht anwendbar. Zuständig ist das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten. Für den Ehegatten, für den das angerufene Gericht nicht das Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands ist, ist der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (§ 93 Abs 1 JN) begründet (Abgehen von der En... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erhobene Ehenichtigkeitsklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. § 76 Abs 1 JN sehe eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit für Ehesachen im engeren Sinn vor. Da die beiden Beklagten nach dem Klagevorbringen keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hätten, sei für die vorliegende Klage gemäß § 76 Abs 1 letzter Halbsatz JN das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig. Denn di... mehr lesen...
Norm: JN §6 BJN §65JN §76 Abs1 IJN §92aJN §93 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung, daß auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten abzustellen ist, kann auf den Fall, daß beide Ehegatten vom Staatsanwalt als Beklagte in Anspruch genommen werden, zumindest dann nicht angewendet werden, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Gerichtssprengeln aufhältig sind. Es kommt nur die gegenüber allen sonstigen Möglichkeiten des § 76 Abs 1 JN subsidiäre Zustä... mehr lesen...
Norm: JN §65JN §122
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 122 JN gilt auch für solche nichtstreitigen Angelegenheiten, deren Zuständigkeit nicht besonders geregelt ist. Aus der Anordnung des § 122 JN, daß im Falle, daß die zur nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehörigen Rechtssachen bei dem Bezirksgericht an einem Ort anzubringen sind, für den mehrere Bezirksgerichte eingerichtet sind, das zuständige Gericht durch den Wohnsitz, den gewöhnlichen Au... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §76a
Rechtssatz: Für einen Unterhaltsstreit zwischen einer in der Türkei lebenden Klägerin und ihrem seit vielen Jahren in Österreich lebenden, wohnenden und arbeitenden Ehemann, dem Beklagten, liegt mit dem von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten gemäß § 65 JN ein in den österreichischen Verfahrensrechtsordnungen allgemein anerkannter tiefgreifender Anknüpfungspunkt an das Inland vor... mehr lesen...
Begründung: Die auf Feststellung und auf Unterlassung von Eigentumseingriffen des Beklagten betreffend das Grundstück ***** H***** gerichtete Klage wurde vom Kreisgericht Wels wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. In ihrem gegen den Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs (ON 3) stellte die Klägerin ua den Antrag, die Rechtssache an das Kreisgericht Ried i.I. zu delegieren, weil dieses Gericht aufgrund der wesentlich geringeren Entfernung für die Beteiligten leichter zu e... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §65
Rechtssatz: Aufgabe der örtlichen Zuständigkeitsordnung ist primär die möglichst gleichmäßige Verteilung der Rechtssachen auf alle gleichrangigen Gerichte des Bundesgebietes. Entscheidungstexte 2 Nd 3/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 2 Nd 3/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürgersc... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die ihren Sitz in der CSSR hat, mit der Behauptung, daß die Beklagte die Bestellung von 72 M-Schwebstoff- Luftfilterzellen zu Unrecht - ohne Nachfristsetzung - storniert habe, die Zahlung von 218 196 Schilling samt Anhang Zug um Zug gegen Übernahme der Ware. Als Zuständigkeitsgrunde machte die Klägerin geltend, daß als Erfüllungsort Wien vereinbart worden sei, die Beklagte Anspruch auf Lieferung der Ware Zug um Zug gegen Zahlung des Preises habe... mehr lesen...
Norm: JN §1 AJN §28JN §65 ff
Rechtssatz: Den Normen über die örtliche Zuständigkeit kommt nicht nur die Funktion zu, eine Arbeitsteilung zwischen den inländischen Gerichten gleicher Gerichtstype zu bewirken, sondern soll damit auch die inländische Gerichtsbarkeit (im Sinne der internationalen Zuständigkeit) geregelt werden. Entscheidungstexte 1 Nd 522/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65 ff
Rechtssatz: Daß eine Rechtssache eine Beziehung (auch) zum Inland hat, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Anwendung des § 28 JN; diese Bestimmung ist im streitigen Verfahren nur dort anwendbar, wo eine Rechtssache auf Grund einer positiven
Norm: vor die österreichischen Gerichte gehört und es an einer örtlichen Zuständigkeit fehlt. Entscheidungstexte 4 Nd 504/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1221JN §65JN §109
Rechtssatz: Örtliche Zuständigkeit zur Bestimmung des Heiratsgutes beim allgemeinen Gerichtsstand des Antragsgegners. Entscheidungstexte 3 Ob 729/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 729/54 Veröff: JBl 1955,407 1 Nd 58/55 Entscheidungstext OGH 04.03.1955 1 Nd 58/55 ... mehr lesen...
Norm: JN §65JN §109
Rechtssatz: Sobald eine Person eigenberechtigt ist, ist für die Adoption und die Legitimation nicht mehr ihr früheres Vormundschaftsgericht oder Pflegschaftsgericht, sondern das Bezirksgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 351/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 1 Nd 351/53 Veröff: JBl 1954,403 = SZ 26/301 ... mehr lesen...
Josef C. (E.) hat beim Bezirksgericht H. in T. die Durchführung seiner Legitimation infolge nachträglicher Eheschließung seiner Eltern Rosalia C. und Josef E. beantragt. Das Bezirksgericht H. in T. hat die Rechtssache zuständigkeitshalber dem Bezirksgericht P.-B. mit Schreiben vom 3. September 1953 abgetreten. Das Bezirksgericht P.-B. hat festgestellt, daß eine Vormundschaft Josef C. zu P 224/10 anhängig gewesen sei. Akten und Register seien jedoch verlorengegangen. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Eine Gläubigerin des Gemeinschuldners beantragte bei dem für den Masseverwalter zuständigen Bezirksgericht wegen einer Masseforderung Exekution. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Sache an das für den Gemeinschuldner zuständige Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: JN §65KO §111
Rechtssatz: Der Gerichtsstand einer Konkursmasse richtet sich nach dem des Gemeinschuldners und nicht des Masseverwalters. Entscheidungstexte 2 Ob 253/50 Entscheidungstext OGH 03.06.1950 2 Ob 253/50 Veröff: SZ 23/183 8 Ob 49/68 Entscheidungstext OGH 27.02.1968 8 Ob 49/68 ... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beklagte als Kraftfahrer in dem Transportunternehmen angestellt war und als solcher Personentransporte von Linz nach Wien durchzuführen hatte. Es steht ferner außer Streit, daß der Kläger seinen Wohnsitz in Waizenkirchen und der Beklagte seinen Wohnsitz in Urfahr hat. Das Erstgericht hat die bei ihm gemäß §§ 49 Z. 6, 65 JN. eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen und die Nichtigkeit des vorangegangenen Verfahrens ausgesprochen,... mehr lesen...