Norm
GBG §126Rechtssatz
Nicht die Höhe der zu löschenden Pfandrechte, sondern der Einheitswert der Liegenschaftsanteile ist für die Bewertung des Rekursgerichtes gemäß § 57 JN in Verbindung mit § 60 Abs 2 JN maßgebend, wenn dieser niedriger ist als die sichergestellten Forderungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.08.2021