Norm
AußStrG §13 Abs1 Z1Rechtssatz
Geht es um die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft, ist die Liegenschaft selbst nicht streitverfangen. § 60 Abs 2 JN ist demnach nicht maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015