Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem Sohn, daß dieser als Treuhänder in Erfüllung der zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Treuhandvereinbarung dem Verlangen auf (Rück-)Abtretung der Pachtrechte an einem gemeindeeigenen Badegrundstück nachkomme und der Verpächterin gegenüber eine näher formulierte Verzichtserklärung abgebe. Der Kläger bewertete sein auf Abgabe dieser Erklärung gerichtetes Begehren in der am 22. August 1990 beim Gerichtshof angebrachten Klage mit... mehr lesen...
Norm: JN §45
Rechtssatz: Steht nicht fest, ob das sonst sachlich zuständige Gericht seinen Sitz in derselben Gemeinde hat, kommt der Rekursausschluß nicht zum Tragen. Entscheidungstexte 4 Ob 518/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 518/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046340 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6JN §45
Rechtssatz: Gegen einen Beschluss, mit dem über einen Überweisungsantrag entschieden wurde, ist sowohl nach § 261 Abs 6 ZPO als auch nach dem ihm nachgebildeten § 230a ZPO ein Rechtsmittel unzulässig. Nur wenn die vom Erstgericht ausgesprochene Überweisung den Bestimmungen des § 261 Abs 6 ZPO derart widerspricht, dass der Zweck des dort verfügten Rechtsmittelausschlusses nicht mehr erfüllt wird (- vgl die von ... mehr lesen...
Norm: JN §45ZPO §240 Abs2 AZPO §441
Rechtssatz: Der zur Vermeidung bzw Abkürzung eines Zwischenstreits über die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes im § 45 JN angeordnete Rechtsmittelausschluß kann auch nicht dadurch umgangen werden, daß der Rechtsmittelwerber geltend macht, das Erstgericht habe mit seinem Beschluß einer nach § 441 bzw § 240 Abs 2 ZPO präkludierten Unzuständigkeitseinrede des Beklagten stattgegeben. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu verschiedenen Anteilen ideelle Miteigentümer der EZ 316 der KG V*****, Grundbuch Schwechat, die in einzelne Badeparzellen unterteilt ist, die vereinbarungsgemäß einzelnen Miteigentümern zur ausschließlichen Benützung überlassen worden sind. Die Kläger begehren von den Beklagten, darunter auch den zwei (Revisions-)Rekurswerbern die Benützung der ihnen zugewiesenen Fläche mit der Anteilsnummer B 31 (= interne Nr. 78) zu unterlassen. Sie bewerteten... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer am 2. Mai 1988 eingebrachten Klage war zwischen den Parteien dieses Verfahrens in identer Parteirollenverteilung ein Verfahren zu AZ 22 Cg 116/88 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im folgenden nur Vorverfahren) wegen desselben Anspruches auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über zwei Wohnungen in einem Haus in W***** anhängig. In diesem Vorverfahren wies das Erstgericht mit Beschluß vom 28. August 1990 die Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf und Ing. Robert Eheim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** K*****, Spenglerhelfer, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte ***... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 ASGG unterliegt - abgesehen vom Wert des Streitgegenstandes - keinen Rekursbeschränkungen. Entscheidungstexte 9 ObA 147/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 9 ObA 147/91 Veröff: EvBl 1992/60 S 275 = Arb 10986 9 ObA 248/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 248/93 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung eines Betrages von S 6,500.000 sA und die Feststellung, daß der Beklagte als ihr ehemaliges Organ für den Ersatz von mindestens 1 vH des ihr künftig im Zusammenhang mit Förderungsmaßnahmen betreffend die Zellstoff-Fabrik Villach St.Magdalen noch erwachsenden Schadens hafte. Die klagende Partei nehme im Sinne der Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei restliche 33.115,14 S samt Anhang an Vermittlungs- und Subprovisionen und brachte vor, daß er persönlich und wirtschaftlich von der beklagten Partei abhängig und in deren Organisation eingegliedert gewesen sei. Die beklagte Partei wandte die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Arbeits- und Sozialgerichtes Wien ein, weil der Kläger nicht wirtschaftlich unselbständig gewesen sei. Das Erstgericht wies die Klage wegen sac... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei Zahlung von 567.038,35 S sA und Rechnungslegung; er brachte vor, daß er als Handelsvertreter von der beklagten Partei wirtschaftlich abhängig gewesen sei. Die beklagte Partei erhob die Einreden der örtlichen und der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Arbeits- und Sozialgerichtes Wien. Das Erstgericht (Arbeits- und Sozialgericht Wien) sprach seine Unzuständigkeit aus und überwies die Sache entsprechend dem Antrag des K... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 6.12.1983 rechtskräftig geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 28.3.1988, 1 C 1054/87-y-25, wurde ausgesprochen, daß die am 14.12.1970 in der Ehe der Streitteile geborene Tochter Diane T*** nicht das eheliche Kind des Kläger ist. Der Kläger begehrte mit der vorliegenden Klage von der Beklagten den Ersatz des von ihm an seine vermeintlich eheliche Tochter in der Zeit von deren ersten Lebensjahr bis Jänn... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 6.12.1988 zu 1 Cg 236/88 des Landesgerichtes Eisenstadt eingebrachten Klage aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 11.8.1988 erfolgten Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 29.882,50 sA. Die Drittbeklagte erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Erstgerichtes. Im übrigen bestritten alle Beklagten das Klagebegehren. Das Erstgericht verwarf mit seinem Beschluß vom 2... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Erfüllung eines zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kaufvertrages und die Feststellung der Haftung für einen drohenden Verspätungsschaden. Die beklagte Partei erhob in der mit schriftlichem Beschluß aufgetragenen Klagebeantwortung die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, weil gemäß § 6 Punkt e des Kaufvertrages für sämtliche Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag das Schiedsgericht der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Bezirksgericht Steyr) erklärte sich zur Entscheidung über die gerichtliche Aufkündigung noch vor der Beschlußfassung nach § 564 Abs. 1 ZPO für sachlich unzuständig und überwies die Rechtssache dem "Arbeits- und Sozialgericht Steyr", weil das aufgekündigte Bestandverhältnis die Nachwirkung eines Arbeitsverhältnisses sei. Nach Erhebung von Einwendungen beim Kreisgericht als Arbeits- und Sozialgericht Steyr brachte der Beklagte gegen den Beschluß des Bezi... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 23. Mai 1981 die Ehe geschlossen. In einem am 28. Juni 1983 vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten ab 1. Juli 1983 einen monatlichen Unterhalt von S 4.000,-- zu zahlen. Seit 21. Juni 1985 ist beim Erstgericht eine Ehescheidungsklage der Beklagten gegen den Kläger anhängig (Zuständigkeit des Gerichtshofes gemäß § 50 Abs 2 Z 3 JN idF vor der ZVN 1983). Mit der vorli... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 JN (§ 46 Abs 2 Z 2 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 41/88 1 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 542/94 Auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 16.339,20 s.A. Der Beklagte habe sich als selbständiger Handelsvertreter zur Übernahme der inzwischen von der Klägerin bezahlten Kosten der Reparatur des ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeuges verpflichtet. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Die Reparaturen seien immer von der Klägerin bezahlt worden. Er habe zur Reparatur des Fahrzeuges keinen Auftrag gegeben. Im übrigen bestreite er auch sein... mehr lesen...
Norm: JN §45
Rechtssatz: Hat das Gericht, das nach der Entscheidung über die Unzuständigkeit sachlich zuständig wäre, seinen Sitz in derselben Gemeinde, reicht es für den Rechtsmittel - Ausschluss hin, dass dieses Gericht eindeutig bestimmbar ist. Entscheidungstexte 9 ObA 69/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 9 ObA 69/87 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN idF ZVN 1983 §45
Rechtssatz: Durch die Neufassung des § 45 JN durch die ZVN 1983 sollte die Anfechtung von Entscheidungen über die sachliche Zuständigkeit weiter eingeengt und nunmehr klar ausgedrückt werden, dass die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes nie angefochten werden könne. Entscheidungstexte 6 Ob 642/87 Entscheidungstext OGH 23.07.1987 6 Ob 642/87 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und die Zweitbeklagte sind auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan vom 19. Februar 1973, des zwischen dem Kläger und den beiden Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages vom 6. Februar 1973, des Kaufvertragsnachtrages vom 30. April 1974 und des notariellen Schenkungsvertrages vom 7. Juni 1974 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 19 KG Launsdorf. Zur Sicherstellung der im Kaufvertrag vom 6. Februar 1973 bedungenen Leis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das vom M*** K*** in Klagenfurt als Halter gehörige Motorflugzeug mit dem Kennzeichen OE-DYK war im Jänner 1982 bei der klagenden Partei unter anderem kaskoversichert. Das Flugzeug wurde am 19. Jänner 1982 bei einer Landung auf dem Flugplatz Klagenfurt, bei welcher das Fahrwerk nicht ausgefahren war, schwer beschädigt. Die klagende Partei hat auf Grund der bestehenden Kaskoversicherung an den M*** K*** am 5. Juli 1982 die Reparaturkosten abzüglich des Selbstbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob zunächst am 11. Juni 1985 gegen Ing. Wolfgang S*** beim Bezirksgericht Favoriten, bei welchem dieser seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, die Klage auf Zahlung von S 17.604,98 als Entgelt für die Überlassung eines Mietwagens vom 4. April 1985 bis 8. Mai 1985. Das Bezirksgericht erließ nach § 448 Abs 1 ZPO noch am 11. Juni 1985 den bedingten Zahlungsbefehl GZ. 4 M 2047/85-1. Auf dem Rückschein beurkundete der Postzusteller nach § 22 Abs 1 ZustG, daß ... mehr lesen...
Norm: JN §45JN §60
Rechtssatz: Tritt der Gerichtshof erster Instanz die bei ihm anhängig gemachte Rechtssache nach Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes an das Bezirksgericht, das seinen Sitz in derselben Gemeinde hat, ab, so ist dieser Beschluß zur Gänze gemäß § 45 JN unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 505/87 Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 505/87 Veröff: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm das alleinige und ausschließliche Benützungsrecht an einem nicht näher bezeichneten Urnengrab zustehe, ferner die Verurteilung des Beklagten zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen gegenüber der G*** S*** AG, Bestattung-Urnenfriedhof, zwecks Einräumung des erwähnten Benützungsrechtes an der Grabstelle; das Streitinteresse bewertete er mit S 400.000,-. Das Erstgericht verwarf die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges... mehr lesen...