Norm
JN §29Rechtssatz
Führt die angestrebte Klagserweiterung zu einer verzichtbaren Unzuständigkeit des Prozessgerichtes, so kann die vom Beklagten aus diesem Anlass erhobene Unzuständigkeitseinrede nur die Nichtzulassung der Klagserweiterung, nicht aber auch die Zurückweisung der ursprünglichen Klage nach sich ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0039419Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2011