Norm
HGB §118Rechtssatz
Sind nicht nur die Kontrollrechte und Überwachungsrechte eines Gesellschafters (Einsicht in die Geschäftspapiere, Geschäftsbücher und Bilanzen) streitig, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (hier: die Gesellschafterqualität und die Beteiligung der Klägerin, außerdem die Identität der Gesellschaft), dann ist der Anspruch auf Bucheinsicht und Bilanzeinsicht, der sonst ins außerstreitige Verfahren gehörte (SZ 25/183), im Klagewege geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0046144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022