Begründung: Der Rekurswerber brachte beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsbzw Schadenersatzansprüchen gegen die Republik Österreich, gegen eine Bank und einen Rechtsanwalt ein. Da er unter anderem rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten richterlicher Organe des Landesgerichts Wels und des Oberlandesgerichts Linz behauptete, bestimmte der Oberste Gerichtshof gemäß § 9 Abs 4 AHG das Landesgericht für Zivilrechtssa... mehr lesen...
Begründung: Die nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichts für die Behandlung der zu 206 C 622/08d eingebrachten Besitzstörungsklage der Kläger gegen den Beklagten zuständige Richterin zeigte der Vorsteherin des Erstgerichts ihre Befangenheit aufgrund eines freundschaftlichen Verhältnisses zum Beklagten an. Die Vorsteherin des Erstgerichts erachtete mit Beschluss den angezeigten Befangenheitsgrund als gegeben und sprach aus, dass die Rechtssache vom Leiter der Gerichtsabteilung 2... mehr lesen...
Begründung: In einem Exekutionsverfahren vor dem Bezirksgericht M***** lehnte die verpflichtete Partei den das Verfahren führenden Richter wegen Befangenheit ab. Mit Beschluss vom 25. Juni 2008 wies das übergeordnete Landesgericht den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht bestätigte (nach inhaltlicher Prüfung der Ablehnungsgründe) die Zurückweisung der Ablehnung. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss von der verpflichteten P... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Floridsdorf zu AZ 13 C 190/07w anhängigen Rechtssache der Antragstellerin Andrea Maria V*****, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner Hannes F*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter stellte als Bruder der minderjährigen Kinder Clara Elisabeth Konstanze, Elsa und Nora P*****, die sich in der Obsorge ihrer Mutter befinden, den Antrag, dieser das Sorgerecht zu entziehen und darüber hinaus die minderjährige Clara Elisabeth Konstanze P***** vorzeitig für volljährig zu erklären. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies diese Anträge im Wesentlichen mit der
Begründung: zurück, dem Einschreiter stehe als (Halb-)Bruder kein Antragsrecht zu. Diese Ent... mehr lesen...
Begründung: Auf Anregung seiner Mutter ist beim Bezirksgericht Graz-Ost zu 231 P 982/07z ein Sachwalterbestellungsverfahren für den Betroffenen anhängig. Die Erstanhörung fand am 23. Jänner 2008 durch die Richterin Mag. J***** statt. Mit Beschluss vom selben Tag setzte diese das Verfahren zur Prüfung der Sachwalterbestellung fort und bestellte sowohl eine Verfahrenssachwalterin als auch eine mittlerweilige Sachwalterin für dringende Angelegenheiten, insbesondere zur Vertretung vor Ä... mehr lesen...
Begründung: In den aus dem
Spruch: (Punkt 3.) ersichtlichen Verfahren wurde Margreth T***** zur Sachwalterin für Elisabeth M***** und Katharina M***** bestellt. Mit Beschlüssen vom 10. 9. 2007 wies das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung Anträge auf Genehmigung vorgelegter Amtshaftungsklagen der Betroffenen gegen das Land Oberösterreich und die Republik Österreich ab. Die dagegen von den Betroffenen erhobenen Rekurse legte das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung am 28. 9. 2007 dem Landesgerich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 9. 2007, GZ 17 Nc 2/07k-6, wies das Landesgericht Wr. Neustadt den Ablehnungsantrag des Klägers gegen den Vorsteher des Bezirksgerichts Mödling ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 29. 10. 2007, AZ 12 R 188/07s, nicht Folge. Es sprach aus, dass gegen diese Entscheidung der Revisionsrekurs iSd § 24 Abs 2 JN jedenfalls unzulässig ist. Mit Beschluss vom 11. 9. 2007, GZ 17 Nc 2/07k-6, wies das ... mehr lesen...
Begründung: In den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidungen verbundenen Verfahren 6 C 1745/04x und 6 C 1805/04w je des Bezirksgerichtes Liesing lehnte die Ablehnungswerberin die Prozessrichterin wegen Befangenheit ab. Mit Beschluss vom 12. 12. 2005 wies der Vertreter des Vorstehers des Bezirksgerichtes Liesing den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht bestätigte (nach inhaltlicher Prüfung der Ablehnungsgründe) die Zurückweisung der Ablehnung. ... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2
Rechtssatz: § 24 Abs 2 JN schließt im Fall der „Zurückweisung" eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender Entscheidung generell aus, und zwar unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag meritorisch behandelt und das Vorliegen eines Ablehnungsgrunds verneint oder den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückgewiesen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: In einem Sachwalterschaftsverfahren, das über Anregung einer Tochter des Betroffenen vom Erstgericht eröffnet worden war, legte der Einschreiter eine vom Betroffenen unterfertigte Vorsorgevollmacht vor, mit der er für den Fall des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit dazu bevollmächtigt wurde, alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens zu besorgen sowie die zur Deckung eines eventuellen Behandlungs- oder Pflegebedarfs zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen. Mit seiner Ablehnu... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem Oberösterreichischen Zeitungsmarkt. Die Zeitschrift „Tips" der Klägerin erscheint einmal in der Woche als Gratiszeitung, die „Rundschau" der Beklagten erscheint unter der Woche in 14 Regionalausgaben als kombinierte Gratis- und Kaufzeitung (Rundschau Wochentagsausgabe) und am Wochenende als Gratiszeitung (Sonntags-Rundschau). Die Klägerin wendet sich gegen Spitzenstellungsbehauptungen der Beklagten und begehrt Unterlassung, Urtei... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 12. 2006 lehnte der Revisionsrekurswerber die Vizepräsidentin des Landesgerichtes Wels und Vorsitzende des zuständigen Rechtsmittelsenates als befangen ab, weil sie in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden habe. Mit Beschluss vom 14. 2. 2007 gab das Landesgericht Wels dem Ablehnungsantrag nicht Folge. Das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 25. 4. 2007 (1 R 54/07b). Am 21. 5. 2007 lehnte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Ablehnungsantrag gegen den Verhandlungsrichter und fünf weitere Richter des Bezirksgerichts Graz-Ost ab, in Ansehung der übrigen Richter dieses Gerichts wies es den Antrag wegen Vorliegens einer unzulässigen Pauschalablehnung zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss mit der „Maßgabe", dass der Ablehnungsantrag insgesamt - wegen Verspätung - zurückgewiesen werde. Es erledigte indes die Rechtsmittelgründe des Ablehnungswerbers auch me... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Graz vom 22. 9. 2006, GZ 63 C 24/06a-22, wurde das Begehren der klagenden Partei auf Vermittlungsprovision in Höhe von EUR 4.440 s.A. abgewiesen. Aufgrund eines entsprechenden Antrags in der Berufung der klagenden Partei ordnete der Vorsitzende des Rechtsmittelsenates des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz am 7. 12. 2006 eine Berufungsverhandlung für 20. 12. 2006 an. Die Ladung wurde den Klagevertretern am 13. 12. 2006 zugestellt.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 12. 2006 wurde der Ablehnungsantrag der Mutter des Minderjährigen, gerichtet gegen eine Richterin des Bezirksgerichts Leopoldstadt, nach meritorischer Prüfung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte - ebenfalls nach meritorischer Behandlung - diesen Beschluss und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, weil die in § 24 Abs 2 JN für das Rechtsmittelverfahren getroffene Sonderregelung auch im Außerstreitverfahren gelte. D... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit 4 Cg 119/04g des Landesgerichts St. Pölten lehnte der Erstkläger mit dem von ihm verfassten, vom als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt nicht unterfertigten Schriftsatz vom 3. 3. 2006 den Verhandlungsrichter Mag. Norbert B***** wegen Befangenheit ab. Mit Beschluss vom 6. 4. 2006 wies der für Ablehnungssachen zuständige Senat des Landesgerichts St. Pölten den Ablehnungsantrag mangels Unterfertigung durch den Verfahrenshelfer als zur geschäftsordnun... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der Antrag des Betroffenen auf Ablehnung des Richters des Bezirksgerichtes Mag. Gerald G***** „abgewiesen" wurde, bestätigt. Der gegen diese Entscheidung vom Betroffenen (Ablehnungswerber) erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs ist absolut unzulässig: Rechtliche Beurteilung Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Stattgebung der Ablehnung kein Rechtsmittel, gegen deren Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Eigentümergemeinschaft begehrt vom Beklagten an rückständigen Bewirtschaftungskosten EUR 406 sA. Im Zuge dieses zu 8 C 192/05h beim Bezirksgericht Graz geführten Verfahrens lehnte der Beklagte den für das Verfahren zuständigen Richter sowie auch die Vorsteherin des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das gemäß § 23 JN zuständige Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wies den Ablehnungsantrag ab. Das gemäß Paragraph 23, JN zuständige Landesgericht für... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit 5 Cg 58/99y des Landesgerichts Korneuburg lehnte die beklagte Partei am 21. 9. 2004 den Verhandlungsrichter Dr. Otto B***** wegen Befangenheit (erstmals) ab. Nach Vorliegen dessen Äußerung zum Ablehnungsantrag (ON 92) wurde dieser insbesonders mit der
Begründung: zurückgewiesen, dass die Voraussetzungen einer Befangenheit nicht vorlägen, weil die beklagte Partei die behaupteten Ablehnungsgründe im Hinblick auf § 21 Abs 2 JN verspätet geltend gemacht habe.... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging im Ablehnungsverfahren. Das Erstgericht hatte mit dem Beschluss ON 2 auf Grund der Anzeige ihrer „Verhinderung" durch beide Richter eines Bezirksgerichts die Rechtssache diesen abgenommen und „unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeit" des Prozessgerichts, der gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts zugewiesen. Den Kläger hatte es mit seinem Ablehnungsantrag auf die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Mag. Herwig B*****, p.A. *****, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 9. November 2005, GZ 12 R 2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Ablehnungsantrag des Beklagten „nicht Folge". Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Ablehnungswerbers zurück und stützte dies einerseits auf formelle
Gründe: , behandelte aber den Rekurs auch in materieller Hinsicht und kam zu der Auffassung, dass die geltend gemachten Ablehnungsgründe inhaltlich nicht berechtigt seien und daher die angefochtene Entscheidung auch meritorisch bestätigt werde. Schon das Rekursgericht wies daraufhi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Ablehnungssache der Christine T*****, als Antragstellerin zur Erlangung der Verfahrenshilfe in der Rechtssache gegen die Republik Österreich wegen Amtshaftung (62.333,78 EUR), AZ 1 Nc 31/04k des Landesgerichts St. Pölten, wegen Ablehnung des Rich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte am 11. 6. 2004 eine selbstverfasste Klage beim Erstgericht ein, die zu 12 Cg 78/04g anhängig ist. Die Klage wurde ihr zur Verbesserung durch Anwaltsunterfertigung zurückgestellt. Mit am 25. 8. 2004 eingelangtem Antrag begehrte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Diesen Antrag wies das Erstgericht wegen Aussichtslosigkeit der Klageführung ab (ON 12). Dagegen erhob die Klägerin Rekurs und lehnte gleichzeitig die zuständ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 1. 2005 wurde der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen zwei Richter des Landesgerichts Wels nach meritorischer Prüfung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss am 30. 3. 2005 und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, weil die in § 24 Abs 2 JN für das Rechtsmittelverfahren getroffene Sonderregelung auch im Außerstreitverfahren gelte. Gegen diese Entscheidung wendet sich der „Revisions - Rekurs" des u... mehr lesen...
Norm: JN §4JN §24 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 4 JN geht der Rechtszug gegen die in erster Instanz von den Landesgerichten gefällten Beschlüsse in zweiter Instanz an die Oberlandesgerichte (und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof). Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Zurückweisung einer Ablehnung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Der Rechtszug gegen die Zurückweisung der Ablehnung von Richtern des Rechtsmittelsenats... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss vom 21. 5. 2003, der die GZ 39 Nc 1/03z und die ON 22 trägt, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Gericht erster Instanz den Ablehnungsantrag des Gert-Peter L***** gegen Richter dieses Gerichtshofes, die einem von ihm im Verfahren 46 Nc 22/01f des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien erhobenen Rekurs keine Folge gegeben hatten, zurückgewiesen. Dagegen erhob der Ablehnungswerber einen am 26. 8.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Gerichtsvorstehers des Erstgerichts auf „Abweisung" des Ablehnungsantrags der Beklagten gegen den Erstrichter bestätigt. Der Revisionsrekurs der Beklagten ist jedenfalls unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach § 24 Abs 2 JN findet gegen die Stattgebung der Ablehnung kein Rechtsmittel, gegen deren Zurückweisung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Die Bestimmung regelt die Zulässigkeit von... mehr lesen...