Begründung: Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit von der beklagten Gebietskrankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Sein Antrag auf Ablehnung des in erster Instanz tätigen Vorsitzenden des Landesgerichtes Steyr als Arbeits- und Sozialgerichtes wegen Befangenheit wurde mit Beschluß des zuständigen Senates dieses Gerichtshofes abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Kläger erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzuläss... mehr lesen...
Begründung: In ihrer zu 11 C 1029/96f des Bezirksgerichtes Feldkirch eingebrachten Klage, mit der die Klägerin begehrt, den Anspruch des Beklagten auf Prozeßkosten von S 27.892,30, zu deren Hereinbringung dieser Exekution gegen sie führt, für erloschen zu erklären, lehnte sie sämtliche Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes sowie des Landesgerichtes Feldkirch und die Richter sämtlicher weiterer Bezirksgerichte im Lande Vorarlberg ab. Die Klage stützt sich auf Aufrechnun... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß § 243 Abs 4 ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß Paragraph 243, Absatz 4, ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Innerhalb dieser Frist teilte die Beklagte mit, daß insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Ober... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2GKG §6 Abs1GKG §6 Abs2
Rechtssatz: Nach § 24 Abs 2 JN ist nach ständiger Rechtsprechung gegen die Entscheidung der zweiten Instanz, mit der die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages bestätigt wurde, kein weiteres Rechtsmittel zulässig. (Hier: § 6 Abs 1 GKoärG). Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fa... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2JN §25
Rechtssatz: Wird einer Befangenheitsanzeige des Richters stattgegeben und erfasst der Befangenheitsgrund auch die von ihm vorgenommenen Prozesshandlungen, unterbleibt aber die notwendige Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen im Sinne des § 25 JN, dann kann auch eine Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, das Unterbleiben der Nichtigkeitserklärung mit Rekurs bekämpfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Verpflichteten ist zu E 19/92 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Der Verpflichtete lehnte den mit der Exekutionssache befaßten Vorsteher des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht als nach § 23 JN zur Entscheidung berufener Gerichtshof wies die Ablehnung zurück (§ 24 Abs 2 JN). Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Abl... mehr lesen...