RS OGH 2000/7/31 1N513/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2000
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Norm

ZPO §27 Abs1
ZPO §84 I
JN §19
JN §20

Rechtssatz

Der Mangel der anwaltlichen Fertigung des Ablehnungsantrags von Richtern des Obersten Gerichtshofs ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen. Eine Frist zur Erfüllung des Verbesserungsauftrags ist nicht zu bestimmen, weil die Ablehnung von Richtern nach rechtskräftiger Erledigung einer Streitsache keine fristgebundene Prozesshandlung sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0116234

Dokumentnummer

JJR_20000731_OGH0002_00100N00513_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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