RS OGH 1994/6/29 9ObA134/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1994
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Norm

JN §19 Z2

Rechtssatz

Keine Ablehnung eines Vorsitzenden eines Berufungssenates, wenn der Senat in einem Vorverfahren bereits eine Stellungsnahme zur Beweiswürdigung abgegeben hat, die auch für den vorliegenden Prozeß von Bedeutung sein könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046093

Dokumentnummer

JJR_19940629_OGH0002_009OBA00134_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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