Norm
JN §111Rechtssatz
Zulässigkeit des Rekurses gegen die Entscheidung des OLG, mit der die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung einer Pflegschaftssache an ein anderes Gericht nicht genehmigt wird ( mit eingehender Begründung über die Anfechtung von Beschlüssen nach § 111 JN).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0047005Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021