Begründung: Die Eltern der Minderjährigen vereinbarten im Juli 2010, als sie noch im gemeinsamen Haushalt in Lienz lebten, die gemeinsame Obsorge für die Minderjährige. Diese Vereinbarung wurde vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Nach der Trennung der Lebensgemeinschaft beantragten am 4. Jänner 2011 beide Elternteile - der Vater beim Bezirksgericht Lienz und die Mutter, die mittlerweile mit der Minderjährigen und ihrer älteren Schwester zu den Verwandten von deren Vater nach Oberöste... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 11. Mai 2005 einvernehmlich geschieden. Die alleinige Obsorge für das Kind kommt nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich der Mutter zu; der Vater wurde zu Unterhaltsleistungen verpflichtet (95 EUR monatlich ab 1. Dezember 2006). Die obsorgeberechtigte Mutter lebte mit dem Minderjährigen zunächst im Sprengel des Bezirksgerichts Neunkirchen. Im Sprengel des Bezirksgerichts Hartberg verfügten Mutter und... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der damals in Klagenfurt wohnhaften Eltern wurde am 27. 7. 2010 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In Punkt 1. des Scheidungsfolgenvergleichs verwiesen sie auf einen vom Pflegschaftsgericht bereits rechtskräftig genehmigten Vergleich vom 5. 2. 2009, in welchem die Mutter mit der alleinigen Obsorge über die vier gemeinsamen Kinder betraut worden war. Am 12. 10. 2010 beantragte der Vater beim Bezirksgericht Klagenfurt, ihm die alleinige Obsorge über die Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der damals in Klagenfurt wohnhaften Eltern wurde am 27. 7. 2010 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In Punkt 1. des Scheidungsfolgenvergleichs verwiesen sie auf einen vom Pflegschaftsgericht bereits rechtskräftig genehmigten Vergleich vom 5. 2. 2009, in welchem die Mutter mit der alleinigen Obsorge über die vier gemeinsamen Kinder betraut worden war. In Punkt 3. trafen die Eltern eine Regelung über das Besuchsrecht des Vaters. Am 12. 10. 2010 beantragte d... mehr lesen...
Begründung: Der Mobile Psychiatrische Krisendienst regte mit Schreiben vom 30. Juni 2010 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene, die damals an einer Adresse in Wien, wohnhaft war, an. Das VertretungsNetz Sachwalterschaft konnte laut seinem Clearingbericht die Betroffene persönlich nicht erreichen, gab aber Telefonate mit der Mutter und dem Vermieter der Betroffenen wieder. Laut Letzterem war die Betroffene aus der Wohnung in Wien en... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 12. Jänner 2011 übertrug das Bezirksgericht Spittal an der Drau die Zuständigkeit zur Besorgung der Familienrechtssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Döbling, weil sich die volljährige Antragsgegnerin ständig in dessen Sprengel aufhalte. Es übersandte den Akt mit fünffacher Ausfertigung des Übertragungsbeschlusses dem Bezirksgericht Döbling. Ohne die Zustellung dieses Beschlusses an die Parteien verfügt zu haben, verweigerte das Bezirksgericht Dö... mehr lesen...
Begründung: Die in Wien wohnenden Eltern der beiden Minderjährigen erklärten sich in der Niederschrift vom 9. 1. 2008 gegenüber der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (Bereich 6 - Soziales, Jugend und Familie) als Jugendwohlfahrtsträger (JWT), mit der Übertragung der Pflege und Erziehung ihrer - bereits seit Sommer 2007 bei den Großeltern in Kärnten untergebrachten - Zwillingskinder an die mütterliche Großmutter N*****, wohnhaft in *****, einverstanden. Dort könnten die Kind... mehr lesen...
Begründung: Der bisher in Wien wohnende Minderjährige übersiedelte mit seiner Mutter nach Klagenfurt, wo er seit 27. Jänner 2010 gemeldet ist. Der örtliche Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten hatte am 19. Februar 2010 einen Antrag auf Unterhaltserhöhung eingebracht. Über Aufforderung nach § 17 AußStrG, die ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde (Beginn der Abholfrist am 9. April 2010), äußerte sich der Vater mit Telefax vom 23. April 2010 ... mehr lesen...
Begründung: Wie sich aus einer Mitteilung des Amts für Jugend und Familie für den 22. Bezirk vom 22. 10. 2009 (ON U 76) ergibt, befindet sich der Minderjährige mit seiner Mutter in Wels. Das Bezirksgericht Donaustadt übertrug im Hinblick darauf trotz eines offenen Unterhaltsherabsetzungsantrags des Vaters mit dem im
Spruch: genannten Beschluss die Zuständigkeit an das Bezirksgericht Wels. Dieses stellte den Akt dem Bezirksgericht Donaustadt mit der Mitteilung zurück, dass der Akt ers... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. 4. 2010 übertrug das Bezirksgericht Linz die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Haag, weil sich das Kind ständig in dessen Sprengel aufhalte. Es übersandte den Akt mit fünffacher Ausfertigung des Übertragungsbeschlusses dem Bezirksgericht Haag. Ohne die Zustellung dieses Beschlusses an die Parteien verfügt zu haben, verweigerte das Bezirksgericht Haag mit Beschluss vom 26. 4. 2010 die Übernahme des... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Das Bezirksgericht Villach übertrug mit Beschluss vom 8. 3. 2010 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, weil sich das Kind „jetzt ständig“ im Sprengel dieses Gerichts aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher noch nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Villach legte den Ak... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Donaustadt übertrug mit Beschluss vom 22. Dezember 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Wels, weil sich das Kind laut einer Mitteilung des Amts für Jugend und Familie für den 22. Bezirk vom 22. Oktober 2009 mit seiner Mutter nunmehr in Wels aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Wels retournierte den Akt mit der Mi... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 4. 1992 geborene Antragstellerin beantragte am 3. 2. 2009 beim Bezirksgericht Innsbruck, sie im Hinblick auf die geplante Verehelichung mit ihrem bereits volljährigen Partner für ehemündig zu erklären. Das angerufene Gericht führte Erhebungen durch, indem es eine - den Antrag befürwortende - Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers einholte und sich sowohl von der Antragstellerin (am 20. 4. 2009) als auch von ihrem zukünftigen Ehemann (am 21. 9. 2009) durch... mehr lesen...
Begründung: I***** M***** ist in aufrechter Ehe mit D***** M***** verheiratet. Der Ehe entstammt die am ***** 2006 geborene Tochter M*****. Am 10. 6. 2009 verließ die Mutter mit der Tochter die eheliche Wohnung in S***** und flüchtete in ein Haus der Caritas in G***** und sodann, sobald dort ein Platz frei war, in das Frauenhaus G*****. Mutter und Tochter sind seit dem 30. 6. 2009 mit dem Hauptwohnsitz in G***** gemeldet. In ihrem an das Bezirksgericht Graz-Ost gerichteten Antrag vo... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Salzburg übertrug mit Beschluss vom 9. 9. 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Mödling, weil sich die beiden Minderjährigen nunmehr ständig im Sprengel dieses Gerichts aufhielten. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher noch nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Mödling lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Salzburg legte daraufhin den A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Raphael S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Kerstin R*****, vertreten durch huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 10. Au... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Salzburg übertrug mit Beschluss vom 23. 6. 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Döbling, weil sich das Kind bereits seit 1999 ständig im Sprengel dieses Gerichts aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher noch nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Döbling lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Salzburg legte den Akt dem Obersten Ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Floridsdorf übertrug mit Beschluss vom 5. 1. 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Wolfsberg, weil sich das Kind jetzt ständig im Sprengel dieses Gerichts aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Wolfsberg lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Floridsdorf legte den Akt dem Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 übertrug auf Antrag der obsorgeberechtigten Mutter das Bezirksgericht Graz-Ost, das die Pflegschaftssache erst im Juni 2008 vom Bezirksgericht Gleisdorf übernommen hatte, die Zuständigkeit zu deren Besorgung dem Bezirksgericht Kitzbühel, weil sich die Kinder jetzt ständig in dessen Sprengel aufhielten (ON S-43 [vorher S-38]). Dieser den Eltern nachträglich zugestellte Beschluss wurde von ihnen nicht angefochten und ist somit rechtskräft... mehr lesen...
Begründung: Die im
Spruch: genannten Minderjährigen wuchsen gemeinsam mit ihrem am 10. 10. 1992 geborenen Bruder Raphael bei ihren Eltern in deren Ehewohnung in Lambichl, Kärnten, auf. Nach der am 10. 9. 2007 erfolgten Scheidung der Eltern wurde die Mutter mit Beschluss des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 11. 9. 2007 mit der Obsorge für alle vier Kinder betraut. Während die Mutter Ende des Jahres 2007 mit Gregor, Agnes und Dominik nach Wien 16 übersiedelte, lebt Raphael seither in ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller und Dr. Hoch als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Lukas G*****, in Obsorge und wohnhaft bei der Mutter Daniela G*****, wegen § 111 Abs 2 JN, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Übertragung der Zuständigkeit vom Bezirksgericht Lilienfeld an das Bezirksgeric... mehr lesen...