Gründe: Der am 26. Mai 1989 geborene, im Tatzeitpunkt jugendliche Christian K***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 25. Juli 2007, GZ 12 U 86/07z-5, des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 (Abs 1) JGG wurde der Ausspruch einer - wegen dieser Jugendstraftat zu verhängenden - Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Sowohl der Inhalt der Hauptverhandlung als auch das Urteil, das unangefochten in Rechtskr... mehr lesen...
Gründe: Der am 16. März 1986 geborene Rene F***** wurde mit rechtskräftigem, gekürzt ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichts Silz vom 23. Juli 2004, GZ 1 U 38/04v-8, des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter und sechster Fall) SMG (aF) schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs 1 JGG der Ausspruch der Strafe unter Bestimmung einer zweijährigen Probezeit vorbehalten wurde. Der am 16. März 1986 geborene Rene F***** wurde mit rechtskräftigem, gekürzt ausgefertigtem Urt... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. Dezember 1990 geborene George S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Knittelfeld vom 18. September 2006, GZ 10 U 25/06k-10, der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, des Diebstahls nach § 127 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit rechtskräftige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Schuldspruch eines Mitangeklagten enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Jugendschöffengericht vom 12. Oktober 2005, GZ 36 Hv 130/05z-46, wurde der am 4. Mai 1990 geborene Michael B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 15 StGB, teils als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der Strafe für eine Probe... mehr lesen...
Gründe: Der am 4. Februar 1988 geborene, zur Tatzeit Jugendliche Mischa Z***** wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Zistersdorf vom 17. August 2005, GZ 6 U 55/05f-8, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 „Abs 1" StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 (Abs 1) JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Das Hauptverhandlungsprotokoll wurde durch einen Protokollsvermerk (§ 458 Abs 2 StPO) ersetzt. Der... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1988 geborene Suzan K***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. Oktober 2003, GZ 14 Hv 125/03g-6, des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der wegen einer Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Der am 23. Oktober 1988 geborene Suzan K***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des ehemaligen Jugendgerichtshofes Wien vom 3. März 2003, rechtskräftig seit 6. März 2003, GZ 10 Hv 47/02k-36, wurde der damals jugendliche Christopher H***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (A./) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt. Mit Urteil des ehemaligen Jugendgerichtshofes Wien vom 3. März 2003, rechtskräftig seit 6. März 2003, GZ 10 Hv 47/02k-36, wurde der damals jugendliche Christopher H***** ... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 6. November 1998, GZ 11 Vr 809/98-12, wurde (ua) der am 15. September 1982 geborene Jugendliche Christoph S***** des - teils im Versuchsstadium (§ 15 StGB) gebliebenen - Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Satz erster und zweiter Fall; 15 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vo... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 26. Jänner 1993, GZ 19 U 508/92-5, wurde unter anderem der am 27. Juni 1974 geborene Jugendliche Walter S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 26. Jänner 1993, GZ 19 U 508/92-5, wurde unter anderem der am 27. Juni 1974 geborene Jugendliche Walter S***** des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1997, GZ 20 Vr 758/97-17, wurde der am 10. August 1982 geborene Jugendliche Daniel S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1997, GZ 20 römisch fünf r 758/97-17, wurde der am 10. August 1982 geborene Jugendliche Daniel S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 8.November 1993, GZ 1 U 171/93-8, wurde der am 7.August 1976 geborene (damals) Jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) Mario G***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der deswegen zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 10.Februar 1994, GZ 4 E Vr 2905/93-29, wurde der am 31.Jänner 1978 geborene (damals jugendliche) Beschuldigte Rene S***** neben anderen Mitbeschuldigten des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB und des Vergehens der Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 JGG wurde der Ausspruch der zu verhän... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Dezember 1976 geborene Alexander T***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.November 1994, GZ 8 U 498/94-14, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG schuldig erkannt. Gemäß § 13 JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten (§ 1 Z 3 JGG) zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Der am 7.Dezember 1976 geborene Alexander T***** wurde ... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs1 Z3JGG 1988 §15JGG 1988 §16
Rechtssatz: Gemäß § 494a Abs 1 Z 3 StPO hat das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen nachträglichen Ausspruch der Strafe (§§ 15, 16 JGG) die Strafe in einem Ausspruch so zu bemessen, wie wenn die Verurteilung wegen beider strafbarer Handlungen gemeinsam erfolgt wäre. Das Gesetz schließt somit für die hier gegebene Fallgestaltung einen nachträglichen Strafausspruch als gesonderte Un... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 22.Juni 1995, GZ U 15/95-9, wurde der am 15.Feber 1979 geborene, sohin jugendliche Angeklagte Milan L***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftat zu verhängenden Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 22.Juni 1995, GZ U 15/95-9, wurde der am 15.Feber 1979 ge... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4 Z1JGG 1988 §15StPO §352 ffStPO §494a Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein neuerlicher nachträglicher Strafausspruch gemäß § 15 JGG und § 494 a Abs 1 Z 3 StPO verletzt das Gesetz in dem im XX. Hauptstück der StPO verankerten sowie aus § 494a Abs 1 Z 3 zweiter Halbsatz StPO hervorgehenden Grundsatz der materiellen Rechtskraft und im Doppelbestrafungsverbot des Art 4 Z 1 des 7. Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention, BGB... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15JGG 1988 §16
Rechtssatz: Ein Vorbehalt der Strafe im Sinn des § 13 Abs 1 JGG ist gemäß den einschlägigen Regelungen (§§ 15, 16 JGG; § 494 a Abs 1 Z 1 und Z 3 StPO) weder einer schlichten Widerrufsanordnung, noch einer Verlängerung der Probezeit zugänglich, sondern es kommen allein Entscheidungen über einen nachträglichen Ausspruch der Strafe oder über das Unterbleiben einer solchen Sanktionsfestsetzung in Betr... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §15
Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage ist bei einem nachträglichen Strafausspruch die bedingte Strafnachsicht - uneingeschränkt - zulässig. Entscheidungstexte 14 Os 12/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 14 Os 12/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0086996 Dokumen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1971 geborene Jugendliche Roland Alexander R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (C) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Als Verbrechen des Diebstahls durch E... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BJGG §15StGB §53
Rechtssatz: "Innerhalb der Probezeit" verlangt jedenfalls, dass die neue Tat nach Rechtskraft des die bedingte Verurteilung (Strafnachsicht) aussprechenden Urteils erfolgte. Entscheidungstexte 9 Os 151/78 Entscheidungstext OGH 13.10.1978 9 Os 151/78 11 Os 140/07h Entscheidungstext OGH 29.01.2008 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der am 6.10.1960 geborene - mithin damals noch jugendliche - Hilfsarbeiter Alfred A der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB (Pkt. I/3-5) und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 StGB (Pkt. II/2) sowie des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (Pkt. III/ 2-4 des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür (sowie) unter gleichzei... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §15
Rechtssatz: Ist innerhalb der Probezeit Besserung des bedingt Verurteilten durch Anhaltung in einer Erziehungsanstalt nicht erreicht worden, dann muß der bedingte Strafnachlaß widerrufen, die Einweisung in die Erziehungsanstalt oder die Fürsorgeerziehung aufgehoben und die Strafe vollzogen werden. Diese Voraussetzungen liegen aber nicht vor, wenn der Jugendliche inzwischen wegen eingetretener Besserung aus der Heimerziehung b... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §15JGG 1949 §17 Abs1JGG 1949 §20 Abs2JGG 1961 §1 Z4JGG 1961 §22 Abs2JGG 1961 §33
Rechtssatz: Unter der Einleitung des Verfahrens ist jede nach Anhängigwerden der Sache getroffene gerichtliche Verfügung, auch wenn sie keine Verfolgungshandlung darstellt, zu verstehen. Entscheidungstexte 10 Os 336/62 Entscheidungstext OGH 22.10.1962 10 Os 336/62 Veröff: EvBl 1963/3... mehr lesen...