Norm: AußStrG §120JGG §38, StGB §21 Abs1StPO §221 Abs2
Rechtssatz: Wird dem Betroffenen vor Rechtswirksamkeit des Antrags auf Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 StGB ein einstweiliger Sachwalter für einen Tätigkeitsbereich, der das Strafverfahren umfasst, bestellt, ist der Antrag auch diesem zuzustellen, anderenfalls der Antrag nicht rechtswirksam wird. Entscheidungstexte 12 Os 97/14b Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §284fABGB §284gABGB §1007AußStrG 2005 §117AußStrG 2005 §120ABGB idF SWRÄG 2006 §268 Abs2
Rechtssatz: Die Weitergeltung einer „schlichten" Vollmacht, die weder die strengen Formvorschriften des § 284f ABGB erfüllt noch eine Vorausverfügung für den Fall des Verlusts der Handlungsfähigkeit darstellt, steht der Einleitung eines Sachwalterverfahrens und der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nicht entgegen. Vielmehr ist in einem s... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 idF 2.ErwSchG §120AußStrG §14 C2d5AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §120AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob es das Wohl des Betroffenen im Sinne des §238 Abs2 AußStrG erfordert, ihm zur Besorgung (sonstiger) dringender Angelegenheiten für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter zu bestellen, kann regelmäßig nur anhand der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2AußStrG 2005 §120
Rechtssatz: Die - sofort wirksame - Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG schränkt die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Wirkungskreis des einstweiligen Sachwalters ein. Entscheidungstexte 4 Ob 573/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 573/95 1 Ob 252/97h En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z1 idF WGN 1989AußStrG 2005 §120AußStrG §237AußStrG §238
Rechtssatz: Konnte sich das Gericht vom Betroffenen keinen persönlichen Eindruck verschaffen, ist die Bestellung eines vorläufigen Beistandes nur dann nichtig, wenn dem Betroffenen das rechtliche Gehör verweigert wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 632/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 632/92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120AußStrG 2005 §127AußStrG §238, AußStrG §249
Rechtssatz: Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass der Betroffene bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. Bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis muss die Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §120
Rechtssatz: Hat das Abhandlungsgericht Erbserklärungen offenkundig als formell unwirksam angesehen und den Eintritt der Rechtsfolgen nach § 120 AußStrG beschlußmäßig und rechtskräftig ausgesprochen, wurde damit der Beteiligungsanspruch am Verlassenschaftsverfahren verneint. Entscheidungstexte 6 Ob 566/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 566/... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §16 BII3cAußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs1AußStrG §120
Rechtssatz: Es fehlt eine positive gesetzliche Anordnung darüber, bis zu welchem Zeitpunkt ein Verlangen auf Errichtung eines Inventars gestellt sein muß. Die Beendigung der Abhandlung unter Übergehung eines erst im Rekurs gegen die vom Abhandlungsgericht erlassene Einantwortungsurkunde und den gleichzeitig erlassenen sogenannten Mantelbeschluß gestellten Antrages au... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE3AußStrG §120AußStrG §122AußStrG 2005 §157GOG §89
Rechtssatz: Der Erbe kann bis zur Rechtskraft der Einantwortung immer noch die Erbserklärung abgeben; bis dahin hat er keine Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren. War er vom Erbanfall verständigt worden, muss die Erbserklärung noch vor Ablauf der den Parteien des Verlassenschaftsverfahrens offenstehenden Rechtsmittelfrist gegen de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §120ZPO §228 C4
Rechtssatz: Keine Feststellungsklage eines noch nicht erbserklärten Erben gegen den anderen über die Testamentsauslegung. Entscheidungstexte 8 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 127/70 JBl 1971,143 = SZ 43/100 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0007924 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §612AußStrG §22AußStrG §120AußStrG §158
Rechtssatz: Nach einer im Ausland verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist im Inland eine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen, wenn sie nach dem Grundbuchstand zum Teil freies, zum Teil durch fideikommissarische Substitution zugunsten weiterer ungeborener Geschwister gebundenes Liegenschaftsvermögen hinterlassen hat. Die Frage, inwieweit sie als Nacherbin mit den später geborenen N... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §116AußStrG §120
Rechtssatz: Der Nacherbe kann nicht gezwungen werden, schon bei der Abhandlung des Testators die Erbserklärung abzugeben. Entscheidungstexte 1 Ob 761/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 1 Ob 761/55 5 Ob 681/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 5 Ob 681/79 EvBl 1980/60 S 212 =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FAußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120AußStrG §238AußStrG §249AußStrG 2005 §127EntmO §1EntmO §2EntmO §8
Rechtssatz: Im Entmündigungsverfahren kann der zu Entmündigende Anträge stellen und sich vertreten lassen. Das letztere setzt aber voraus, dass er wenigstens erkennt, dass und zu welchem Zweck er Vollmacht erteilt hat. Bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis wird die Bevollmächtigung nicht als wirksam anerkannt werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §276ABGB §799AußStrG §116AußStrG §117AußStrG §120
Rechtssatz: Zur Frage, in welchem Falle der für abwesende oder unbekannte Erben bestellte Kurator eine Erbserklärung abgeben kann. Entscheidungstexte 1 Ob 734/53 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 1 Ob 734/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §120AußStrG §125
Rechtssatz: Wenn das Abhandlungsgericht die Beiziehung der Nacherbin am Nachlaßverfahren mit der
Begründung: ablehnt, es liege keine Nacherbschaft, sondern eine Ersatzerbschaft vor, dann ist die dadurch geschaffene Lage analog jener zu behandeln, wenn ein Erbe sich nicht am Abhandlungsverfahren beteiligt oder keine Erbserklärung abgibt. Der nichtberücksichtigte Erbe (Nacherbe) kann daher klagen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §767AußStrG §120
Rechtssatz: Wenn das Abhandlungsgericht die Erklärung des Abwesenheitskurators eines Kindes, daß er auf den Pflichtteil verzichte "zur Kenntnis nimmt", bedeutet dies die abhandlungsgerichtliche Genehmigung des Verzichtes. (Vgl auch Entscheidung zu § 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 11/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 2 Ob 11/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs1AußStrG §18 AAußStrG §120AußStrG §174 C2
Rechtssatz: Auch nach Versäumung der zur Erbserklärung gesetzten Frist können die Erben noch bis zur Beendigung der Verlassenschaftsabhandlung die Erbserklärung abgeben. Die Verlassenschaftsabhandlung ist erst mit Rechtskraft der Einantwortung beendet. Entscheidungstexte 2 Ob 296/31 Entscheidungstext OGH 01.04.1931 2 Ob... mehr lesen...