RS OGH 2014/10/23 12Os97/14b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2014
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Norm

AußStrG §120
JGG §38, StGB §21 Abs1
StPO §221 Abs2

Rechtssatz

Wird dem Betroffenen vor Rechtswirksamkeit des Antrags auf Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 StGB ein einstweiliger Sachwalter für einen Tätigkeitsbereich, der das Strafverfahren umfasst, bestellt, ist der Antrag auch diesem zuzustellen, anderenfalls der Antrag nicht rechtswirksam wird.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 97/14b
    Entscheidungstext OGH 23.10.2014 12 Os 97/14b
    Beisatz: Ohne die Zustellung des Antrags auf Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB an den einstweiligen Sachwalter kann die Vorbereitungsfrist des § 221 Abs 2 StPO weder für den Verteidiger noch für den Betroffenen zu laufen beginnen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129717

Im RIS seit

25.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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