Norm: IPRG §35
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme einer bestimmten Rechtsordnung ist, daß die vertragschließenden Parteien an die Geltung einer bestimmten Rechtsordnung gedacht haben und sich deren Geltung tatsächlich bewußt waren. Die Zugrundelegung österreichischen Rechts ist aber aus dem Verhalten der Parteien zu schließen, wenn ein österreichischer Rechtsanwalt von einer österreichischen und einer belgischen Vertragspartei ohne Hinwe... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §35
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 35 ff IPRG, die die auf dem Gebiet des Schuldrechtes anzuwendenden Kollisionsnormen enthalten, beinhalten keine ausdrückliche Regelung über Rückgriffsansprüche bzw Ausgleichsanprüche. Es bleibt daher bei der im § 1 Abs 1 IPRG normierten Regelung, daß Sachverhalte mit Auslandsberührung in privatrechtlicher Hinsicht nach der Rechtsordnung zu beurteilen sind, zu der die stärkste Bezieh... mehr lesen...
Am 5. 8. 1979 ereignete sich gegen 23 Uhr auf der Autobahn Korneuburg - Stockerau, Richtungsfahrbahn Korneuburg, bei km 6.780 ein Verkehrsunfall, an dem ua. Franz A als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 837.335 und Haakon S als Lenker des aus dem Zugwagen mit dem Kennzeichen EH 93.480 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen EB 3.104 bestehenden, in Dänemark zum Verkehr zugelassenen LKW-Zuges beteiligt waren. Die Klägerin, die ihren Sitz in Kopenhagen hat, ist der Kasko- und... mehr lesen...
Norm: IPRG §35IPRG §45
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung und Lehre ist das für einen Anspruch aus einem Schuldvertrag anzuwendende Recht für das Rechtsverhältnis in jeder Hinsicht maßgebend. Es gilt für Entstehung, Inhalt, Änderung, Übergang, Schwächung (durch Verjährung) und Untergang, auch für die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung. Die für ein Rechtsverhältnis geltende Kollisionsnorm beherrscht dasselbe also im vollen Umfang. ... mehr lesen...
Die klagende Partei war Kasko- und Haftpflichtversicherer des im Eigentum des Helmut K stehenden Omnibusses Mercedes O 302 mit dem Kennzeichen W 770.660. Auf diesem Omnibus waren am 21. Juli 1976 Reifen montiert, die von der Firma The G Tyre and Rubber Co. Limited mit dem Sitz in Großbritannien hergestellt und in Österreich von der Firma G GesmbH vertrieben wurden. Die Firma The G Tyre & Rubber Co. Limited ist eine nach englischem Gesellschaftsrecht errichtete Public Company. Von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §1313a IIaABGB §1315 IIPRG §10IPRG §12IPRG §35IPRG §48
Rechtssatz: Zur Durchgriffshaftung nach engl Recht. Der Umstand allein, daß der wegen Fehlerhaftigkeit seiner Erzeugnisse in Anspruch genommene Produzent in Österreich keinen allgemeinen oder Wahlgerichtsstand hat, sondern nur seine Muttergesellschaft, führt nicht zu einer Änderung ihrer materiellrechtlichen Haftung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §1313a IIaABGB §1315 IIPRG §10IPRG §12IPRG §35IPRG §48
Rechtssatz: Die Frage der Durchgriffshaftung hat mit dem Geschäftsstatut des einzelnen von der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Geschäftes nichts zu tun. Ob ein Gesellschafter ( Aktionär ) für Schulden der Gesellschaft persönlich haftet, richtet sich nach dem Personalstatut der Tochtergesellschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Köln, Bundesrepublik Deutschland, die Beklagte ist die Tochter seiner Schwester Romana G. Sie besitzt die Staatsbürgerschaft der USA, ihr Wohnsitz ist seit 1973 Salzburg. Die unverheiratete entmundigte Emma P eine Schwester des Klägers und der Romana G verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung kinderlos am 5. Juli 1973 in New York. Emma P war Staatsbürgerin der USA und hatte ihr Domizil in New York. Über den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §36ABGB §37 AIPRG §35
Rechtssatz: Wurde in einer von einem ausländischen Rechtsanwalt in der dortigen Landessprache verfaßten und die dortige Rechtsterminologie verwendenden, ausschließlich zur Vorlage bei einem ausländischen Gericht in einem dort anhängigen, nach dortigem Recht durchzuführenden Verfahren bestimmten Urkunde eine rechtlich bedeutsame Erklärung abgegeben, ist auch dann anzunehmen, daß die beteiligten Parteien die auslä... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, als Gast des Hotels K. am 27. März 1962 auf anraten der Sekretärin des Beklagten das zum Hotelbetrieb gehörige Schwimmbad aufgesucht zu haben, um dort ein Sonnenbad zu nehmen. Beim Öffnen der Türe zu dem von einem Bretterzaun abgeschlossenen Schwimmbad sei diese nach innen umgefallen, weil sie sich, wie sich später herausstellte, nicht in den Angeln befunden habe, sondern nur angelehnt gewesen sei. Die Unterkante der schweren Türe sei auf das rechte Schienbein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4IPRG §35
Rechtssatz: Für Vertragsverletzungen ist das Schuldstatut maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 554/67 Entscheidungstext OGH 12.12.1967 4 Ob 554/67 1 Ob 42/68 Entscheidungstext OGH 04.03.1968 1 Ob 42/68 Veröff: SZ 41/27 1 Ob 144/69 Entscheidungst... mehr lesen...