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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Das Kapitalverkehrsteuergesetz enthält keine Bestimmungen über das Entstehen der Abgabenschuld; es ist daher von der Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO auszugehen. Danach entsteht die Gesellschaftsteuerschuld bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft mit dem Erwerb der Gesellschaftsrechte; dies ist im Beschwerdefall mit der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch erfolgt (Hinweis auf Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz2, Einführung, 28)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006160220.X05Im RIS seit
15.08.2007Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008