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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus § 3 Abs. 1 Oö LAO abzuleiten, dass im Abgabenbemessungsverfahren grundsätzlich jene Rechtslage maßgebend ist, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht wurde (vgl. hiezu etwa das hg. Erkenntnis vom 17. März 1997, Zl. 96/17/0326). Es ist unerheblich, wann die Abgabe vorgeschrieben oder über eine diesbezügliche Berufung entschieden wurde (vgl. § 3 Abs. 1 Oö LAO).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006170059.X01Im RIS seit
19.11.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008