Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Vorschreibung einer Abgabe ist nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften jene Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegolten hat (es also unzutreffend wäre, auf den Zeitpunkt der Erlassung des Abgabenbescheides abzustellen).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008170095.X01Im RIS seit
26.08.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008