RS Vwgh 2005/10/18 2005/16/0015

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Veröffentlicht am 18.10.2005
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §208 Abs1;
BAO §4 Abs1;
KVG 1934 §2 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO entsteht für diese (fiktiven) Zinsen mit deren (fiktivem) Anfall (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0199). [(Hier: Im Zeitpunkt des (fiktiven) Anfalls dieser Zinsen war die Darlehensgeberin Gesellschafterin der abgabepflichtigen GmbH.]

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160015.X01

Im RIS seit

08.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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