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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §208 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1Stammrechtssatz
Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO entsteht für diese (fiktiven) Zinsen mit deren (fiktivem) Anfall (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0199). [(Hier: Im Zeitpunkt des (fiktiven) Anfalls dieser Zinsen war die Darlehensgeberin Gesellschafterin der abgabepflichtigen GmbH.]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160015.X01Im RIS seit
08.02.2006