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32 SteuerrechtNorm
ALSAG 1989 §10 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1(Hier nur der letzte Satz; betreffend eine Beitragsschuld iSd § 7Abs 1 Z 2 ALSAG 1989)Stammrechtssatz
Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001070110.X08Im RIS seit
09.08.2004Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011