Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §509;BAO §24 Abs1 litd;BAO §24;BewG 1955 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei Einräumung eines Fruchtgenußrechtes an einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb kann dieser nach Lage der tatsächlichen Verhältnisse auch dem Fruchtnießer zugerechnet werden (Hinweis E 13.11.1961, 567... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §24;
Rechtssatz: Die Zurechnungsvorschrift des § 24 BAO ist auf Tatbestände des Abgabenrechtes ausgerichtet, bei deren Anwendung der Sachverhalt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen ist; sie ist jedoch nicht anwendbar, wenn den Einzelvorschriften zufolge Rechtsfolgen mit Rechtsgeschäften und Rechtsstellungen verbunden sind, die erkennba... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte hat für ein von ihm geleastes KFZ vorzeitige Abschreibung geltend gemacht. Auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, das Fahrzeug sei dem Leasinggeber und nicht dem Mitbeteiligten als Leasingnehmer zuzurechnen, weshalb es im Streitzeitraum nicht zum Betriebs(Anlage)vermögen des Mitbeteiligten gehört habe. Es könne daher hiefür die Investitionsbegünstigung nicht geltend gemacht werden. In seiner Berufung behauptete de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Im Fall von Leasingverträgen, bei denen die Grundmietzeit erheblich kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, muß eine Kaufoption schon vor dem Streitzeitraum eingeräumt worden sein, um für diesen Zeitraum wirtschaftliches Eigentum am Leasinggut durch ... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA I) vom 21. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, als unbegründet abgewiesen, und z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;BAO §24;ErbStG §1;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Da die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes (Unternehmens) im Abgabenverfahren, im Gewerbesteuerrecht, Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht unter wirtschaftlichen und nicht unter rechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, kann sie für den Bereich des Erbschaftssteuerrechtes und... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 gemäß § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten des J jun. - laut Beschwerde der Bruder des Beschwerdeführers - in Höhe von insgesamt S 3,710.738,-- heran. In einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bestritt der Beschwerdeführer die Annahme, es hätte eine Übereignung des Unternehmens des J jun. an ihn im Ganzen stattgefunden. Zur Berufung nahm die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes (BP... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurü... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug u.a. über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer OHG für 1985 entschieden, an der der Beschwerdeführer und dessen Gattin je zu einem Viertel sowie der Mitbeteiligte, der Sohn der Erstgenannten, zu einer Hälfte beteiligt waren. Bei der Feststellung fand auch die Aufdeckung stiller Reserven anläßlich der Veräußerung einer seit Jahrzehnten zum Betriebsvermögen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167, ÖStZB 1989, 56). Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern und die Zurechnung von Einkünften müssen sich daher nicht de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus den ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof erstangefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin für das Beitragsjahr 1987 ein Verbandsbeitrag im Sinne des 5. Abschnittes des Salzburger Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 94/1985, idgF (in der Folge kurz: FrVG) zum Fremdenverkehrsverband A in Höhe von S 100.293,-- (unter Zugrundelegu... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2;LAO Slbg 1963 §24;UStG 1972 §2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 167;
Rechtssatz: § 2 Slbg FremdenverkehrsG erfordert nach seinem Wortlaut und Aufbau zunächst bei der Lösung der Frage, wer als Unternehmer anzusehen ist, § 2 UStG 1972 anzuwenden und hiebei auch ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2;LAO Slbg 1963 §24;UStG 1972 §2 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 167;
Rechtssatz: Was die für die Pflichtmitgliedschaft zu einem Fremdenverkehrsverband maßgebende Frage nach dem Unternehmer anlangt, hat das (umsatzsteuerliche) Organ steuerrechtlich die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1972 §2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 345; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0167 E 20. September 1988 VwSlg 6352 F/1988 RS 2 Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften. Für die Zurechnung der Einkünfte k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1972 §2;
Rechtssatz: § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften. Für die Zurechnung der Einkünfte kommt es vielmehr entscheidend darauf an, wer über die Einkunftsquelle verfügt. Eine Einkunftsquelle ist aber bei der Einkommensbesteuerung grundsätz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §24;DBAbk USA 1983 Art2;EStG 1972 §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Trust" bezieht sich auf eine Gestaltungsform, die dem österreichischen Recht völlig fremd ist und nur mit großen Schwierigkeiten einer bestimmten Gestaltungsform zugeordnet werden kann. Die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §24;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 liti;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde unter Anwendung des § 45 RAO ein Rechtsanwalt bestellt. Für die Behandlung dieser Angelegenheit war sohin gem § 26 Abs 2 iVm § 28 Abs 1 lit i RAO und § 24 zweiter Absatz der Geschäftsordnung für den Ausschuss nicht der Ausschuss der Re... mehr lesen...