RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24;

Rechtssatz

Die Zurechnungsvorschrift des § 24 BAO ist auf Tatbestände des Abgabenrechtes ausgerichtet, bei deren Anwendung der Sachverhalt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen ist; sie ist jedoch nicht anwendbar, wenn den Einzelvorschriften zufolge Rechtsfolgen mit Rechtsgeschäften und Rechtsstellungen verbunden sind, die erkennbar bloß formal erfüllt sein müssen, um dem entsprechenden Tatbestand genüge zu tun (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160082.X12

Im RIS seit

20.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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