RS Vwgh 1992/2/5 90/13/0151

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §509;
BAO §24 Abs1 litd;
BAO §24;
BewG 1955 §2 Abs1;

Rechtssatz

Bei Einräumung eines Fruchtgenußrechtes an einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb kann dieser nach Lage der tatsächlichen Verhältnisse auch dem Fruchtnießer zugerechnet werden (Hinweis E 13.11.1961, 567, 741/59, VwSlg 2530 F/1961). Bei derartigen Rechtsverhältnissen wird insbesondere maßgebend sein, ob eine selbständige wirtschaftliche Einheit nach § 2 Abs 1 BewG gegeben ist, und ob der Fruchtgenußberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 24 Abs 1 lit d BAO anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130151.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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