Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. Dezember 1995 beteiligte sich die I GmbH an der beschwerdeführenden GmbH mit einer Einlage von S 10.000,-- als atypisch stille Gesellschafterin. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die stille Gesellschafterin weitere Einlagen in Höhe von S 7,440.000,-- und S 7,740.000,-- sowie damit - nach Auffassung der Prüferin untrennbar - verbundene Gesellschafterdarlehen in Höhe von S 66,960.000,-- und S 50,310.000,-- geleistet ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §24;KVG 1934 §5;
Rechtssatz: Treuhänder, die im eigenen Namen (aber für fremde Rechnung) tätig sind, sind Gesellschafter iSd § 5 KVG. Da die Frage, wer im gegebenen Falle Gesellschafter ist, eine rechtliche ist, kann sie nicht im Sinne des § 24 BAO gelöst werden. ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine GmbH. Ihre Alleingesellschafterin ist die A-AG. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2003 beantragte die Mitbeteiligte Investitionszuwachsprämie für 2003 im Ausmaß von EUR 320.112,54. In der Folge führte das Finanzamt eine Nachschau durch und erließ sodann einen Bescheid, mit welchem es die Investitionszuwachsprämie 2003 mit null Euro festsetzte. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Mitbeteiligte gehöre seit ihrer Gründung im Jahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §24;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Das der Körperschaftsbesteuerung zugrunde liegende Trennungsprinzip (vgl hiezu das hg Erkenntnis von 29. Jänner 2001, 2001/14/0167) bedingt grundsätzlich die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (bzw. verbundenen Gesellschaften). Als F... mehr lesen...
Den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die Besteuerung sonstiger Einkünfte nach § 29 Z 2 iVm § 31 EStG 1988 (Veräußerung bestimmter Beteiligungen). Im Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend u. a. das Streitjahr 1991 wird unter Tz. 13 ("Sonstige Einkünfte ") ausgeführt: "Mit Gesellschaftsvertrag vom 25. Oktober 1989 wurde die St. Verwaltungsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien gegründet. Als Stammkapital der Gesellschaft wurde S 500.000,-- festgel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1988 §31 Abs1;
Rechtssatz: Dass es für die steuerliche Zurechnung eines Wirtschaftsgutes, sohin auch eines Anteiles an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 31 Abs. 1 EStG 1988, auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise ankommt, bedeutet noch nicht, dass der im Wortlaut der genannten Besti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Beschwerdezeitraum als Zivilingenieur für Bauwesen tätig. Er hatte seinen Kanzleisitz ab 1979 in 1060 Wien, B Gasse 3. Im Dezember 1990 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach Graz. In den Streitjahren hat er Erklärungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgegeben. Alle Abgaben der Jahre 1977 bis 1986 wurden mit Bescheiden vom 11. Jänner 1982 (1977), 11. Jänner bzw. 14. Jänner 1982 (1978), 8. Jänner 1982 (1979), 20. Juli 1982 (1980), 6. Sep... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §24;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0001 E 19. November 1998 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131
Rechtssatz: Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen ausz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 31. März 1993 Angestellter einer Mineralölfirma. Seit 1. April 1993 bezieht er Pensionseinkünfte. In den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1995 und 1996 gab er an, neben seinen Pensionsbezügen auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bei der "Fa. Gerlinde S." zu beziehen. Gerlinde S., die geschiedene Ehefrau des Beschwerdeführers, erzielte bis zum 31. Dezember 1996 gewerbliche Einkünfte aus der Verpacht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung sind die Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der die entsprechenden Leistungen erbringt. Zurechnungssubjekt ist, wer die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (Hinweis E 18. Oktober 1995, 95/13/0176; E 10. Oktober... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als stellvertretender Direktor der K-Bank Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und ab 1985 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Streitgegenständlich sind darüber hinausgehend erzielte Einkünfte und Umsätze aus einer Beteiligung des Beschwerdeführers am - unter Verletzung damaliger deutscher Rechtsvorschriften erfolgten - Verbringen von Krugerrand-Goldmünzen nach Deutschlan... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom September 1977 gründeten die W-GmbH und die C Treuhand- und VerwaltungsgmbH eine KG. Die letztgenannte GmbH war Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 S. Im Gesellschaftsvertrag wurde festgelegt, dass sie ihre Einlage durch die Einbringung von Treuhandkapital erhöhen und dafür treuhändig zu haltende Beteiligungen an der KG am Kapitalmarkt ausgeben könne. Diese Treuhandbeteiligungen seien durch Hausanteilscheine zu verbriefen. Die "Allgemeinen Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht hingegen die Zurechnung von Einkünften. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren und so die Art der Nutzung bestimmen kann. Bei Einkünften aus einem Treuhandverm... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der belangten Behörde erklärte die Beschwerdeführerin seit dem Jahre 1983 Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen in Reith und im 19. Wiener Gemeindebezirk. Gegen den vorläufigen Bescheid betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1990 wurde Berufung erhoben. Darin wurde ausgeführt, die Liegenschaft in Reith sei zwar im Jahre 1990 im bücherlichen Alleineigentum der Beschwerdeführerin gestanden. Wirtschaftlich verfügungsberechtigt sei aber ihr damaliger, sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1988 §2;
Rechtssatz: Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (Hinweis E 19.11.1998, 97/15/0001). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit Antrag vom 5. Mai 1994 - unter Berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, (im Folgenden: DBA-Schweiz) und die dazu geschlossene Vereinbarung über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, BGBl. Nr. 65/1975 - die Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in der Höhe von S 300.000,--. Nach der dem Antrag beiliegenden Verständigung über ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/15 Vertragsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §24;DBAbk Schweiz Dividenden Zinsen Lizenzgebühren 1975 Art1 Abs1 lita;DBAbk Schweiz Dividenden Zinsen Lizenzgebühren 1975 Art1 Abs2;DBAbk Schweiz Dividenden Zinsen Lizenzgebühren 1975 Art2;DBAbk Schweiz 1975 Art10 Abs1;DBAbk Schweiz 1975 Art10 Abs2;DBAbk Schweiz 1975 Art10 Abs3;DBAbk Schweiz 1975 Art28 Abs... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (in der Folge Ing. JB jun.) ist mit 25 % und sein Vater mit 75 % Eigentümer der Liegenschaft in N., W-Straße 89. An der Erstbeschwerdeführerin sind Ing. JB jun. (zu 1 %) und dessen Vater (zu 99 %) beteiligt; Gegenstand des Unternehmens der Erstbeschwerdeführerin ist die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes sowie das Handeln mit Kraftfahrzeugen und deren Bestandteilen. Die Erstbeschwerdeführerin mietete die dem Zweitbeschwerdeführer und seinem Vat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0037
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150036.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Wolfgang Tomic Ges.m.b.H. (in der Folge als Gesellschaft bezeichnet). Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Verkauf und die Montage von Fahrzeugreifen. Für den Zeitraum 1985 bis 1989 fand bei der Gesellschaft eine Betriebsprüfung statt, bei der u.a. festgestellt wurde, dass für die Lagerung von Kundenreifen, welche saisonalbedingt nicht benötigt wurden, Entgelte vereinnahmt worden seien, für die di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §957;BAO §115 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Bei Betrieben ist unter dem Begriff "Warenlager" eine dem Begriff "Betriebsvermögen" untergeordnete Kategorie von Vermögenswerten zu verstehen, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben (Söhne) der im Jahr 1990 verstorbenen Anna K. Anna K. war im Streitjahr 1981 Alleineigentümerin eines Wiener Mietwohnhauses. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das genannte Jahr waren Mietentgelte in Höhe von S 463.843,-- ausgewiesen. Unter Berücksichtigung von Vorsteuern im Ausmaß von S 35.489,-- ergab sich eine Zahllast von S 1.618,--. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellten die Prüfer fest, dass Anna K. sämtliche Wohnungen des Mietwoh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO §24;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Zurechnung von Erträgen steht die allfällige zivilrechtliche Gültigkeit der getroffenen Abmachung einer abweichenden steuerlichen Beurteilung nicht entgegen (Hinweis E 13.3.1997, 95/15/0128). European Case L... mehr lesen...
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer im Jahr 1992 als Steuerberater im Werkvertrag für die Kanzlei Dr. F.B. tätig. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob ein Betrag von netto S 490.000,-- (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 98.000,--) steuerlich dem Beschwerdeführer oder - wie beantragt - seiner Ehegattin, die (ansonsten) gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Kindermodengeschäftes bezieht, zuzurechnen ist. Über den str... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §24;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Hinweis EB E 29.5.1990, 90/14/0002), aber auch nich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3 impl;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 1995 entschied die Salzburger Landesregierung über einen Antrag der Beschwerdeführerin vom 5. April 1995 betreffend ihre Betriebsstätte in Z wie folgt: "Das antragstellende Versandhaus hat durch das zentrale Warenlager in Z in dieser Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne der §§ 24 und 25 Landesabgabenordnung und ist damit gemäß § 2 Abs. 1 Salzburger Fremdenverkehrsgesetz 1985, LGBl. Nr. 94/85 idgF. wahlberechtigtes Pflichtmitglied des in... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
Norm: FremdenverkehrsG Slbg 1985 §1 Abs1;FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;FremdenverkehrsG Slbg 1985 §31;LAO Slbg 1963 §24;
Rechtssatz: Ein Versandhausunternehmen ist auf Grund seines in einer bestimmten Gemeinde bestehenden Warenlagers AUCH Pflichtmitglied des Fremdenverkehrsverbandes dieser Gemeinde. European ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1 idF 1994/066;LAO Slbg 1963 §24;UStG 1994 §2;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Slbg FremdenverkehrsG ist nur hinsichtlich der Frage, wer als Unternehmer anzusehen ist, § 2 UStG 1994 anzuwenden. Erst nach Klärung dieses Tatbestandsmerkmales ist zu fragen, ob der auf diese Weise er... mehr lesen...