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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1 idF 1994/066;Rechtssatz
Gemäß § 2 Abs 1 Slbg FremdenverkehrsG ist nur hinsichtlich der Frage, wer als Unternehmer anzusehen ist, § 2 UStG 1994 anzuwenden. Erst nach Klärung dieses Tatbestandsmerkmales ist zu fragen, ob der auf diese Weise ermittelte Unternehmer über einen örtlichen Bezug zu einer Gemeinde des Bundeslandes Salzburg verfügt oder nicht (Hinweis E 9. 3. 1990, 89/17/0246; hier: Das Warenlager eines Versandunternehmens mit dem Sitz im Bundesland Salzburg ist daher unter dem Gesichtspunkt eines weiteren örtlichen Bezuges zu einer Gemeinde des Bundeslandes Salzburg als Betriebsstätte zu beurteilen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040035.X01Im RIS seit
18.02.2002