RS Vwgh 1998/11/19 97/15/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §24;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Hinweis EB E 29.5.1990, 90/14/0002), aber auch nicht - wie etwa im Bereich des § 22 BAO - auf das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher" Gründe für eine vorgenommene Gestaltung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150001.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten