RS Vwgh 2004/10/21 2000/13/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §24;
EStG 1988 §31 Abs1;

Rechtssatz

Dass es für die steuerliche Zurechnung eines Wirtschaftsgutes, sohin auch eines Anteiles an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 31 Abs. 1 EStG 1988, auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise ankommt, bedeutet noch nicht, dass der im Wortlaut der genannten Bestimmung konkret festgelegte Zeitraum "innerhalb der letzten fünf Jahre" (ebenso wenig wie die konkret genannte Beteiligungshöhe von 10 %) einer wirtschaftlichen Betrachtung dahingehend zugänglich wäre, dass etwa von der zeitlichen Dimension der Beteiligung her eine Einschränkung erfolgen könnte (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 6 ff zu § 31; Schrottmeyer, Die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen, SWK 2000, S 591). Es trifft somit zu, dass auch eine Beteiligungsdauer "innerhalb der letzten fünf Jahre" von letztlich nur einer "logischen" bzw. "juristischen" Sekunde genügt, um im Rahmen des § 31 Abs. 1 EStG 1988 die (volle) Steuerpflicht auszulösen (Hinweis Doralt/Kempf, EStG8, Tz 26 zu § 31; Eilers/R.Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Anm. 110 zur insoweit vergleichbaren Bestimmung des § 17 d EStG, Urteil des BFH vom 16. Mai 1995, VIII R 33/94, BStBl. II, 870).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130136.X02

Im RIS seit

12.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten