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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0001 E 19. November 1998 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Hinweis EB E 29.5.1990, 90/14/0002), aber auch nicht - wie etwa im Bereich des § 22 BAO - auf das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher" Gründe für eine vorgenommene Gestaltung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X09Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012