Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 16. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe bei der Erbringung vorübergehender rechtsanwaltlicher Tätigkeiten in Österreich ua. für eine näher bezeichnete AG zu Jahresbeginn 2002 "a) es unterlassen, bei Absendung eines Rechtsanwaltsbriefes unter Verwendung eines Rundsiegels mit dem Hinweis 'zugelassener Rechtsanwalt' im Auftrag eines F M mit einer... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK 7. ZP Art4DSt 1990 §16 Abs1 Z2, Abs5, §77 Abs3EG Art50EuRAG 2000 §4 Abs2, §7RAO §23Rechtsanwalts-Dienstleistungsrichtlinie 77/249/EWG vom 22.03.77Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), BGBl III 90/1997 Art54StGB §31
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Disziplinarstrafe über den in Österreich alsdienstleistender europäisch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitRAO §23VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos nach amtswegiger
Aufhebung des angefochtenen, eine Weisung an den beschwerdeführenden
Rechtsanwalt betreffenden Bescheides durch den Ausschuß der
Rechtsanwaltskammer Tirol; Klaglosstellung durch Aufhebung des
Bescheides trotz gegenteili... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem im vorliegenden Verfahren angefochtenen Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 1. Februar 2001 wurde das Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen die als Bescheid zu wertende Weisung des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer (Plenum) vom 14. Dezember 2000, mit welcher der Beschwerdeführer angehalten wurde, dem für ihn bestellten mittlerweiligen Stellvertreter alle nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Im Verfahren zu Z14 Cg 101/89 (früher 14 Cs 486/84) beim Landesgericht Salzburg vertrat er als Klagevertreter E S. Am 14. November 1990 kündigte er die erteilte Vollmacht, wobei er unter einem eine aufgegliederte Kostennote vorlegte. Diese wies u. a. einen Betrag von S 150.290,45 auf, wozu er "50 % gemäß §4 AHR" verrechnete. Am 23. Jänner 1991 wurde - nachdem sich die Betroffene an die Salzburger Rechtsa... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §1DSt 1990 §16RAO §5RAO §23RAO §33 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
überhöhter Honorarforderungen
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §1, §16 DSt 1990 und §5, §23 und §33 Abs2 RAO. Vertretbare Berücksichtigung der Höhe des zu Unrech... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter begehrt mit einem auf Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Antrag folgende Bestimmungen des Disziplinarstatutes 1990, BGBl. Nr. 474/1990 (im folgenden: DSt 1990), als verfassungswidrig aufzuheben: "1. die Worte 'und Rechtsanwaltsanwärter' im Titel des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1990; 2. §4 DSt zur Gänze; 3. die Z.3 im §16 (1); 4. die Z.2 im Abs(3) des §19; 5. die Worte 'oder Rechtsanwaltsanwärter' im §20 (1); 6. die Worte 'oder Rechtsa... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidDSt 1990DSt 1990 §1 Abs3DSt 1990 §4RAO §23
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von Bestimmungen
des DSt 1990 mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Erwirkung eines
Feststellungsbescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer
betreffend die Verletzung von Pflichten des Rechtsanwaltsanwärters
durch We... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter begehrt mit einem auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Antrag, die "§§45-49 der Richtlinien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 2.3.1990 für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter" (im folgenden: RL-BA 1977), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. März 1990 und im AnwBl. 4/1990, als gesetzwidrig aufzuheben. ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRAO §23RL-BA 1977 §45, §46, §47, §48, §49
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der RL-BA 1977 mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Erwirkung eines
Feststellungsbescheides (mehrerer Feststellungsbescheide) des
Ausschusses der Rechtsanwaltskammer betreffend die Verletzung von
Pflichten des Rechtsanwaltes durch Wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland erteilte dem zu B453/85 bf. Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in W hat, mit dem (im zweiten Rechtsgang erlassenen) Bescheid vom 28. Juli 1981 auf die Dauer von zwei Jahren die Genehmigung, in T jeden Freitag anwaltliche Sprechstunden abzuhalten. Nachdem die Genehmigung auf weitere zwei Jahre verlängert worden war, beantragte der Bf. mit Schreiben an den Kam... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2RAO §23RL-BA 1977 §41
Leitsatz: Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes 1977 §41;
Rechtsanwalt darf seinen Beruf nicht an mehreren Wohnsitzen ausüben;
durch Abhaltung von Sprechtagen außerhalb des Wohnsitzes wird ein
zweiter Wohnsitz (Berufssitz) nicht hergestellt - Genehmigungspflicht
als Voraussetzung für Abhaltung solcher Sprechstunden gesetzwidrig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dem Rechtsanwalt Dr. H. G. wurde mit Beschluß der Abteilung IVa des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und das Bgld. vom 28. Juli 1981, GZ 2919/80, in Handhabung des §23 RAO die "Mißbilligung" ausgesprochen, weil er bei der am 18. Oktober 1977 vor dem Landesgericht für ZRS Graz im Verfahren 21 Nc 258/77 stattgefundenen Konkurstagsatzung als Rechtsvertreter des Antragstellers erklärt hatte, eine Äußerung des Rechtsvertreters des Antragsgegn... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1872 §2RAO §23
Rechtssatz: Rechtsanwaltsordnung iVm Disziplinarstatut; keine Strafbefugnis des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer; Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 646/81 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 06.10.1982 B 646/81 Schlagwor... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Antragsteller ist von Beruf Rechtsanwalt. Er beantragt gemäß Art139 B-VG die Aufhebung der Worte "die Verwendung einer weiteren Berufsbezeichnung ist unzulässig" in §9 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 8. Oktober 1977, betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), kundgemacht in der "Wiener Zeitung... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandDSt 1872 §1 Abs1RAO §23RL-BA 1977 §9
Rechtssatz: Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung einiger Worte in §9 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 8. Oktober 1977; keine Legitimation Entscheidungstexte V 40/80 Entsch... mehr lesen...