RS OGH 2017/9/26 4Ob156/17w

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Veröffentlicht am 26.09.2017
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Norm

ZPO §272 D
UrhG §1
UrhG §11
UrhG §81

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 4 Ob 9/09s geklärt, dass die Priorität eines Werkes im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen Anscheinsbeweis dafür bewirkt, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131676

Im RIS seit

03.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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