Norm
ZPO §272 DRechtssatz
Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 4 Ob 9/09s geklärt, dass die Priorität eines Werkes im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen Anscheinsbeweis dafür bewirkt, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131676Im RIS seit
03.11.2017Zuletzt aktualisiert am
03.11.2017