Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Im Rahmen des Titelschutzes kann eine "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne" insbesondere auch dann entstehen, wenn ein satirisches Sprechwerk im Sinne der §§ 1, 2 Z 1 UrhG zeitlich später unter demselben Titel angekündigt und veröffentlicht wird wie ein satirisches Werk der bildenden Künste im Sinne der §§ 1, 3 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 31/89 E... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es in erster Linie auf die zu vergleichenden - hier: identischen - Buchtitel, nicht aber auf den Inhalt oder Charakter der mit ihnen bezeichneten Werke an; diese werden nämlich dem Publikum meist unbekannt sein, wenn es den Titeln begegnet. Selbst bei übereinstimmenden Titeln wird aber eine Verwechslungsgefahr im allgemeinen dann ausgeschlossen sein, wenn sich die Werke an... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Eine von Natur aus gegebene Unterscheidungskraft des Titels könnte nur dann ausgeschlossen sein, wenn schon vor seiner Verwendung gleiche oder ähnliche Titel für entsprechende Werke in so hohem Maße verwendet worden wären, daß dadurch bereits eine Entwicklung zu einem sogenannten "Freititel" oder zu einer Gattungsbezeichnung stattgefunden hätte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Der Titel eines Geisteswerkes dient der Individualisierung des mit ihm gekennzeichneten Objektes; an ihn knüpft sich auch der Ruf, den das Werk genießt. Er kann bestimmte Vorstellungen über die Güte oder den Inhalt des gekennzeichneten Werkes sowie das Interesse der Kunden an dem Werk wecken. Der wettbewerbsrechtliche Titelschutz nach § 80 UrhG - der nur aus historischen Gründen im UrhG geregelt ist - knüpft an die Ke... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift 'Festspiel Illustrierte', welche seit 1982 alljährlich zu den Salzburger Festspielen erscheint und auch inhaltlich dieser Veranstaltung gewidmet ist. Der Beklagte war bis 1983 als Mitarbeiter bzw. Chefredakteur bei der Klägerin beschäftigt. Seit 1984 ist er Medieninhaber und Herausgeber der in diesem Jahr erstmals erschienenen Zeitschrift 'Festspiele Salzburg'. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlas... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3UWG §9 C3c
Rechtssatz: Das Wort "Festspiele" ist ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, an dessen Verwendung ein absolutes, jede Monopolisierung zugunsten eines einzelnen Unternehmers ausschließendes Freihaltebedürfnis besteht. Ob das gleich auch für die Bezeichnung "Festspiel Illustrierte" gilt, kann auf sich beruhen. - "Festspiel-Illustrierte" Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CUrhG §80UWG §9 Abs1 B1
Rechtssatz: § 80 UrhG schützt den Titel oder die sonstige Bezeichnung eines Werkes der Literatur oder Kunst, nicht jedoch die irreführende Verwendung des Namens einer Künstlergruppe (ABBA). Entscheidungstexte 4 Ob 315/79 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 315/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Titelschutz nach § 80 UrhG setzt Unterscheidungskraft des Titels voraus. Daher ist - mangels Unterscheidungskraft nicht schutzfähig die Bezeichnung "Handelsregister Österreich" für ein Nachschlagewerk, das ein Verzeichnis der in den Handelsregistern der österreichischen Gerichte protokollierten Firmen mit den wichtigsten dort eingetragenen Daten enthält, weil die Bezeichnung bloß auf den Inhalt des betref... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 C3c
Rechtssatz: Täuschungsfähige Ähnlichkeit der Zeitschriftentitel "EXTRA" und "extra 3". Entscheidungstexte 4 Ob 372/71 Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 372/71 Veröff: ÖBl 1972,97 4 Ob 282/97t Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 282/97t Vgl auch; Beisatz: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehl... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Schutz des Operettentitels "Der Graf von Luxemburg" gegenüber dem Filmtitel "Der Porno-Graf von Luxemburg". Entscheidungstexte 4 Ob 345/70 Entscheidungstext OGH 13.10.1970 4 Ob 345/70 Veröff: ÖBl 1971,57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0077118 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Täuschungsfähige Ähnlichkeit der Zeitschriftentitel "alternative" und "neue alternative". Entscheidungstexte 4 Ob 326/69 Entscheidungstext OGH 17.06.1969 4 Ob 326/69 Veröff: ÖBl 1969,136 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0077569 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3UWG §9 C3c
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr durch ähnliche Zeitschriftentitel bei gleichem Gegenstand oder Leserkreis (hier: Frauenzeitschriften "Für Sie" und "Sie"). Entscheidungstexte 4 Ob 332/68 Entscheidungstext OGH 24.09.1968 4 Ob 332/68 Veröff: SZ 41/116 = ÖBl 1969,22 4 Ob 124/02t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. Keine Gefahr von Verwechslungen der "Unabhängigen St. Pöltner Neuen Zeitung" (Wochenzeitung im Großform... mehr lesen...
Die klagende Partei ist der Verleger, Eigentümer, Herausgeber und Drucker der seit 4. Oktober 1966 in K. erscheinenden Wochenzeitung "Unabhängige St. P. Neue Zeitung". Sie wird, wie die klagende Partei behauptet, in einer Auflage von 5200 Stück hauptsächlich in den Bezirken St. Pölten - Stadt, St. Pölten - Land, Lilienfeld, Melk und Tulln verbreitet. Sie sei im Verbreitungsgebiet unter der Bezeichnung "NEUE ZEITUNG" oder "Die Neue Zeitung" allgemein bekannt. Die beklagte Partei gebe s... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel eines Werkes der Literatur und dem Titel eines Werkes der Tonkunst ("Wiener Spaziergänge"). Entscheidungstexte 4 Ob 356/63 Entscheidungstext OGH 17.03.1964 4 Ob 356/63 Veröff: ÖBl 1964,102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AUrhG §80
Rechtssatz: Zur Inanspruchnahme des Schutzes dieser Gesetzesstelle ist es erforderlich, dass der Anschein erweckt wird, als bestünden ideelle oder wirtschaftliche Beziehungen zwischen dem verletzten Namensträger und dem benannten Gegenstand oder der genannten Person. Es kommt nicht darauf an, welcher Eindruck durch den Gebrauch des Namens entstehen muss, sondern welcher Eindruck bei einem nicht unbedeutenden Teil des Pu... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z1UrhG §80
Rechtssatz: Einem Zeitschriftentitel kommt urheberrechtlicher Schutz nur dann zu, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Sprachschöpfung im Sinne der §§ 1 Abs 1 und 2 Z 1 UrhG handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 332/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 4 Ob 332/59 4 Ob 113/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Der wettbewerbrechtliche Titelschutz nach dieser Gesetzesstelle kann nicht abgesondert vom gekennzeichneten Werk veräußert werden. Er erlischt bei Einstellung der Zeitschrift. Entscheidungstexte 4 Ob 332/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 4 Ob 332/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Schutz des Titels einer Wahlzeitung ("Heimatruf"). Entscheidungstexte 3 Ob 443/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0077145 Dokumentnummer JJR_19561107_OGH0002_0030OB00443_5600000_002 mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Die durch Eingriffe in nach § 80 UrhG geschütztes Recht entstandenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz gehen durch Einstellung der Zeitschrift nicht verloren. Entscheidungstexte 3 Ob 443/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Der Begriff der Verwendung, des Handels im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 80 UrhG ist ebenso wie nach dem UWG auszulegen. Entscheidungstexte 3 Ob 443/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0077151 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Buchteil "Taschenlexikon des Zeitungslesers" ist keine Gattungsbezeichnung. Entscheidungstexte 3 Ob 379/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 3 Ob 379/55 Veröff: ÖBl 1956,11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0077565 Dokumentnummer JJR_19550... mehr lesen...
Die klagende Partei bzw. die Verlagsgruppe S.-P., bestehend aus den Verlagsfirmen B.-Verlag Wien, S.-Verlag Graz und P., Salzburg, haben auf Grund eines im Jahre 1947 abgeschlossenen Vertrages von den Erben nach Dr. Anton Wildgans die Verlagsrechte für eine sieben- bis achtbändige Gesamtausgabe der Werke von Dr. Anton Wildgans erworben, wonach sie eine in Ganz- oder Halbleinen gebundene Subskribtenausgabe, deren Einzelbände durchnumeriert sind und die nur geschlossen Subskripten ausge... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 B3
Rechtssatz: Es ist § 9 UWG und nicht § 80 UehG maßgebend, wenn es sich um den Schutz der Ausstattung eines und desselben Werkes handelt, das bei verschiedenen Verlegern erschienen ist und der eine Verleger dagegen Schutz begehrt, daß ein anderer Verleger die für seine Ausgabe charakteristische Ausstattung nachgeahmt habe, sodaß die beiden Ausgaben miteinander verwechselt werden können. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz: Die Ausstattung wird nur insofern nach § 80 UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 670/54 Entscheidungstext OGH 15.12.1954 3 Ob 670/54 Veröff: SZ 27/316 4 Ob 390/86 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 390/86 Auch; ... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hat das Recht auf Übersetzung, Veröffentlichung und Vertreibung des amerikanischen "Baby Book" am 23. März 1953 erworben. Die beklagte Partei vertreibt ein in der Reihe der Humboldt-Taschenbücher erschienenes Buch "Unser Baby". Das einen Kinderkopf darstellende Titelbild des "Baby Book" gleicht vollkommen dem Titelbild des Buches "Unser Baby". Über den Rekurs der klagenden Partei gegen die Abweisung ihres Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, er... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz: Verbreitungsverbot eines Buches wegen Verletzung des Ausstattungsschutzes bezüglich des Umschlages. (Verwechslungsfähigkeit - Baby Book). Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 Veröff: SZ 27/249 = EvBl 1954/499 S 653 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz: Durch den Erwerb des Rechts auf Übersetzung sowie auf Veröffentlichung und Vertrieb des übersetzten Werks erwirbt der Verlag ein Werknutzungsrecht, das insoferne ein absolutes Recht gewährt, als er dadurch instandgesetzt wird, selbständig gegen jeden Eingriff eines Dritten vorzugehen. Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.195... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz: Zum Ausstattungsschutz und Verwechslungsfähigkeit. - Baby Book Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077142 Dokumentnummer JJR_19541006_OGH0002_0030OB00462_5400000_006 ... mehr lesen...
Kläger war Eigentümer der "M.-Nachrichten", eines seit 32 Jahren unter diesem Titel erscheinenden Wochenblattes. Da Kläger Nationalsozialist gewesen war und daher im Sinne der nach der Befreiung geltenden Vorschriften seine Zeitschrift nicht weiter herausgeben durfte, so schloß er am 2. März 1946 mit dem Beklagten einen Vertrag, wonach (Punkt 1) Kläger zustimmt, daß Beklagter für die von ihm herauszugebende Zeitung den Titel der von den vom Beklagten herausgegebenen "M.-Nachrichten" v... mehr lesen...