RS OGH 1954/10/6 3Ob462/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1954
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Norm

UrhG §80
UrhG §100

Rechtssatz

Durch den Erwerb des Rechts auf Übersetzung sowie auf Veröffentlichung und Vertrieb des übersetzten Werks erwirbt der Verlag ein Werknutzungsrecht, das insoferne ein absolutes Recht gewährt, als er dadurch instandgesetzt wird, selbständig gegen jeden Eingriff eines Dritten vorzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077144

Dokumentnummer

JJR_19541006_OGH0002_0030OB00462_5400000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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