Norm
UrhG §80Rechtssatz
Durch den Erwerb des Rechts auf Übersetzung sowie auf Veröffentlichung und Vertrieb des übersetzten Werks erwirbt der Verlag ein Werknutzungsrecht, das insoferne ein absolutes Recht gewährt, als er dadurch instandgesetzt wird, selbständig gegen jeden Eingriff eines Dritten vorzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077144Dokumentnummer
JJR_19541006_OGH0002_0030OB00462_5400000_007