Norm
UrhG §80Rechtssatz
Eine von Natur aus gegebene Unterscheidungskraft des Titels könnte nur dann ausgeschlossen sein, wenn schon vor seiner Verwendung gleiche oder ähnliche Titel für entsprechende Werke in so hohem Maße verwendet worden wären, daß dadurch bereits eine Entwicklung zu einem sogenannten "Freititel" oder zu einer Gattungsbezeichnung stattgefunden hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077113Dokumentnummer
JJR_19890523_OGH0002_0040OB00031_8900000_004