Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zur Rechtsverteidigung befugte Lizenznehmerin der für die Klassen 35 (Werbung ua) und 42 (wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software ua) registrierten Gemeinschafts-Wortmarke „Cityforum" mit Priorität 3. 7. 2002; sie betreibt in Österreich das Geschäft der IT-Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, online-Dienstleistungen und damit in Zusammenhang stehende Sof... mehr lesen...
Begründung: Im Kennzeichenstreit stehen einander der Titel der in Deutschland erscheinenden Zeitschrift der Klägerin „Eltern" bzw die gleichnamige inländische Marke der Klägerin und die Domain der Beklagten „eltern.at" gegenüber. Nach dem unstrittigen Sachverhalt wird ein Internetnutzer nach Eingabe der Domain der Beklagten auf das Internetportal der Beklagten „www.link.at" weitergeleitet, das eine Vielzahl von Links (unter anderem auch zu den Themenbereichen Eltern, Kinder, Schule ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit etwa zwanzig Jahren Inhaberin der österreichischen Wortmarken AMADÉ und SPORTWELT AMADÉ. Jedenfalls seit dem Jahr 1998 sind diese Marken für die Klassen 35 (Werbung) und 42 (Verpflegung, Beherbergung von Gästen und Hotelreservierungen) registriert. Ebenfalls vor etwa zwanzig Jahren gründete die Klägerin mit anderen Liftgesellschaften einen Schikartenverbund, der zunächst unter der Bezeichnung „Salzburger Sportwelt Amadé" auftrat. Später s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der sich auch in seinen Statuten der Abkürzung VKI bedient, ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Beratung der Allgemeinheit über Eigenschaften und Kaufbedingungen von Konsumgütern und Leistungen, die für Konsumenten erbracht werden. Er darf zur Erfüllung seines Zwecks insbesondere nachstehende Tätigkeiten entwickeln: mündliche und schriftliche Einzelauskünfte, Rechtsberatung, Herausgabe von Printmedien, Produk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen, 1060 Wien, Theobaldgasse 19/4, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist als Körperschaft öffentlichen Rechts zur Vertretung der österreichischen Rechtsanwälte sowie zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten berufen. Er ist Inhaber der Domain rechtsanwaelte.at und betreibt unter dieser Domain seine Homepage bereits seit einem Zeitpunkt, zu dem die Verwendung einer Umlautdomain (konkret: rechtsanwälte.at) aus technischen Gründen noch nicht möglich war. Die Website enthält, neben der plakativen Aussage „Wir spre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "V*****". Darüber hinaus ist sie auch Medieninhaberin und Herstellerin einer wöchentlichen Beilage zu den "V*****" mit dem Titel "HEIMAT", die in Mutationsausgaben für die Bezirke Bregenz, Bludenz, Dornbirn und Feldkirch erscheinen. Diese Beilage wird am Donnerstag beigegeben. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratis-Wochenzeitung "D*****". Darüber hinaus ist sie Medieninhaberin und Verlegerin der G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit 1995 in H***** im Einzugsbereich der Therme L***** ein Vier Sterne-Hotel unter der Bezeichnung „Sport Vital Hotel Therme L*****", das in der Thermenregion auch unter der Kurzbezeichnung „Vital Hotel" allgemein bekannt ist. Sie ist seit 6. 6. 2002 Inhaberin einer Wort-Bild-Marke für die Klassen 41 und 43, deren Wortteil der Hotelbezeichnung entspricht. Die Beklagte ist seit März 2003 im Firmenbuch eingetragen. Sie hat Ende Juni 2003 in H***** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Serfaus das 4-Sterne-Hotel "Post". Er ist Inhaber der Domains serfaus.at, postserfaus.com und postserfaus.at. Unter der Domain serfaus.at betreibt der Beklagte, ebenso wie unter den beiden anderen Domains, eine Website, auf der er sein Hotel vorstellt. Mit Fax vom 24. 2. 2003 forderte ihn der Tourismusverband Serfaus auf, die Domain serfaus.at zu übertragen. Der Beklagte verwende die Domain seit kurzer Zeit. Die Klägerin (= Gemeinde Se... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zur Kennzeichnungskraft von Bezeichnungen widerspreche, die aus Begriffen aus den Bereichen Computer, Technik und Internet gebildet sind. Das Berufungsgericht habe dem Zeichen "Comtech" zu Unrecht starke Kennzeichnungskraft zugebilligt. Rechtliche Beurteilung Ob "Comtech" stark oder, wie der Beklagte behauptet, für EDV-Dienstleistungen ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte wurde am 11. 9. 1997 im Firmenbuch eingetragen; jeweils einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer sowie Gesellschafter waren Franz P***** und der Zweitbeklagte. Franz P***** wurde am 23. 8. 2001 als Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten gelöscht. Die Erstbeklagte ist seit 16. 12. 1998 Berechtigte der Domain-Namen "www.centro-hotel.com", "www.centro-hotels.com" und "www.gablerbrau.com" und seit 5. 2. 2002 Berechtigte des Domain-Namens "www... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F ***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Herbert U*****, vertreten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dorfgemeinde Adnet im Bundesland Salzburg. Der Beklagte ist Inhaber der Domain adnet.at. Er betreibt unter dieser Domain eine Website, die über das Dorf Adnet und seine Umgebung (künstlerisch-kulturelles Angebot, Adneter Marmor, Telefonnummern der Zimmervermietung und des Fremdenverkehrsverbands) informiert. Darüber hinaus enthält die Website Informationen über den Beklagten und das von dessen Ehefrau betriebene "Dorf-Café Adnet". Im Septe... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Die Beklagte erzeugt und vertreibt Magnetfeldtherapiegerät... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Verlagsgesellschaft mbH, *****, vertreten durch Korn Frauenberger Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei J*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gibt als Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Staatsdruckerei den Österreichischen Amtskalender heraus, der im September 2000 in einer Auflage von 6.000 Stück als 68. Jahrgang des Amtskalenders und 124. Jahrgang des Niederösterreichischen Amtskalenders erschien. Dieses "Lexikon der Behörden und Institutionen" enthält über 250.000 Personen in 25.000 Behörden, Ämtern, Kammern, Standes- und Interessenvertretungen, gegliedert nach Bund, Bundeslände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt (§ 1 Abs 1 ArbeitsmarktserviceG-AMSG, BGBl 1994/313). Sie betreibt unter der Domain "ams.or.at" eine Website. Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt (Paragraph ei... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1991 gegründete Erstklägerin führt seit Jänner 1999 in ihrer Firma das Wort "INET". Sie ist auch Inhaberin der für die Klassen 35, 38 und 42 eingetragenen Wortmarke INET, deren Schutzdauer mit 20. 12. 2000 begann. Die am 24. 3. 2000 im Firmenbuch eingetragene Zweitklägerin tritt seit ihrer Gründung im geschäftlichen Verkehr unter dem Firmenschlagwort INET auf. Die Erstklägerin hat der Zweitklägerin die Wortmarke INET zur Nutzung überlassen. Der Beklagte be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt in Deutschland Zeitschriften. Zu ihren Produkten zählt neben dem wöchentlichen Nachrichtenmagazin FOCUS das wöchentlich erscheinende Wirtschafts- und Anlegermagazin FOCUS MONEY, das seit 30. 3. 2000 auch auf dem österreichischen Markt erscheint. In dessen Layout wird der Haupttitel MONEY schlagwortartig besonders hervorgehoben. Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wortmarke FOCUS MONEY, der internationalen Wortbildmarke FOCUS MONEY und de... mehr lesen...
Begründung: Alleinige Gesellschafterin der mit Errichtungserklärung vom 3. 3. 1999 gegründeten Klägerin ist die Stadt Graz; ihr Unternehmenszweck ist die Vorbereitung, die Organisation und das Marketing der Stadt Graz in ihrer Eigenschaft als Kulturhauptstadt Europas im Jahre 2003. Die Klägerin ließ am 6. 9. 2000 die Wort-Bildmarke "Graz 2003" registrieren. Der Zweitbeklagte ist alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten, die mit Gesellschaftsvertrag vom 12. 6... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "Z*****“ ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Rudolf Zitta und Dr. Harald Schwendinger, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 3. 3. 1999 gegründet; ihre alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Graz. Die Stadt Graz hat die Klägerin ermächtigt, ihre namensrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Unternehmenszweck der Klägerin ist es, die Aufgaben der Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2003 vorzubereiten, zu organisieren und zu vermarkten. Die Klägerin ist dazu allein befugt. Die Stadt Graz will durch die Vermarktung ihrer Rolle als Kulturhauptstadt 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat beim österreichischen Domain-Vergabeunternehmen NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH in Salzburg die Internet Domain "bundesheer.at" registrieren lassen. Er war dazu von der Klägerin nicht ermächtigt worden. Die der Adresse http://www.bundesheer.at zugehörige Homepage befand sich am 9. 3. 2000 noch im Aufbau. Am 27. 3. 2000 wurde der die Domain anwählende Internetnutzer wie folgt informiert: "Hier finden Sie in Kürze d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein führendes und bekanntes Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Kalkprodukten, Düngemitteln, Mineralprodukten und Futterphosphaten. Ihre Firma - Dullinger GmbH - leitet sich vom Familiennamen eines ihrer Gesellschafter ab. Der Beklagte ist Inhaber der Firma G*****. In dieser Eigenschaft traf er am 6. 9. 1999 mit Stefan Dullinger als "Inhaber der Firma Dullinger Stefan KEG" folgende Vereinbarung: "Einverständniserklärung ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10aUrhG §80
Rechtssatz: Die bloße Registrierung eines Zeichens als Internet Domain ist regelmäßig keine Benutzung eines Zeichens im Sinne dieser Bestimmung. Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Benutzung eines Zeichens im Sinne des § 10a MSchG vorliegt und ob dadurch Verwechslungsgefahr im Sinne des § 10 Abs 1 Z 2 MSchG begründet wird, ist vielmehr der Inhalt der Websites, die unter der Domain in das Internet gestellt werden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum in V*****; sie ist Inhaberin der Wortbild-Marke CYTA. Die am 30. 9. 1992 angemeldete und seit 6. 7. 1993 geschützte Marke ist für die Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten) registriert. Die Klägerin wirbt seit 1993 für ihr Einkaufszentrum massiv mit der - auch als Bestandteil ihrer Firma verwendeten - Bezeichnung CYTA; im Jahresdurchschnitt wendet sie 6,000.000 S für Werbung auf. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UWG §9 C1
Rechtssatz: Angesichts der Fülle von Informationen, die im Internet abrufbar sind, und auf Grund der ihm bekannten technischen Gegebenheiten, dass ein Zeichen nur ein einziges Mal als Domain-Name vergeben werden kann, wird der Internet-Nutzer in der Regel und ohne Vorliegen besonderer Umstände nicht von einer wirtschaftlichen oder organisatorischen Verknüpfung sämtlicher Anbieter von Internet-Informationen ausgehen, die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der seit 1982 erscheinenden Zeitschrift "Gewinn" und Gesamtrechtsnachfolgerin der Berechtigten an der österreichischen Wortbildmarke "Gewinn" mit Priorität 24. 3. 1986 für die Klassen 9 (Schallplatten), 16 (Papier und Papierwaren, Zeitschriften und Künstlerbedarfsartikel) sowie 35 (Werbung). Darüber hinaus ist sie Berechtigte der am 25. 6. 1999 angemeldeten Wortmarke "Gewinn" mit Priorität 17. 11. 1999, die sich auf die genannten Klas... mehr lesen...