Norm
UrhG §80Rechtssatz
Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. Keine Gefahr von Verwechslungen der "Unabhängigen St. Pöltner Neuen Zeitung" (Wochenzeitung im Großformat) mit der "Neuen Zeitung" (Tageszeitung im Kleinformat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0077247Dokumentnummer
JJR_19680213_OGH0002_0040OB00304_6800000_001