Norm
UVG §4 Z2Rechtssatz
Die beiden in § 4 Z 2 UVG geregelten Fälle (Fehlen eines Unterhaltstitels, vermuteter "Mindertitel") sind zu unterscheiden. Ist erweislich oder evident, dass sich die materielle Unterhaltsschuld gegenüber den im (mehr als drei Jahre alten) Titel festgesetzten Beträgen nicht erhöht hat, kommt ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118524Im RIS seit
15.01.2004Zuletzt aktualisiert am
17.07.2019