Norm: EuUVO Art1UVG §22
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Ersatzes zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse durch den Bund gemäß § 22 Abs 1 UVG gegenüber dem Zahlungsempfänger mit der
Begründung: , dass dieser Mitteilungspflichten gemäß § 21 UVG vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der EuUVO. Entscheidungstexte 10 Ob 72/18p Ents... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Dezember 1992 einvernehmlich geschiedenen Ehe der Streitteile entstammt die am 25. 12. 1987 geborene Tochter Kerstin. Der Kläger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 15. 3. 1999 verpflichtet, seiner Tochter ab 1. 9. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.800 S (das entspricht 276,76 EUR) zu bezahlen. Nachdem seine Tochter nach der Wiederverehelichung ihrer Mutter den Familiennamen mit Zustimmung des Klägers geänd... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. 1. 2004 (ON 34) wurden dem Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Höhe von monatlich 218,02 EUR für die Zeit vom 1. 11. 2003 bis 31. 10. 2006 gewährt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Vorschüsse an die Großmutter mütterlicherseits Theodora R*****, der mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. 6. 2000 (ON 6) die Obsorge für den Minderjährigen übertragen worden war, auszuzahlen sind. Mit Beschluss des Erstge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Jasen Said I*****, geboren am 16. Juni 1990, *****, vertreten durch den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Jugend und Familie, *****, üb... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Erwägungen zum rechtmäßigen Alternativverhalten eines in Betracht kommenden Rückersatzpflichtigen sind im Rückersatzverfahren nicht von Amts wegen anzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 119/05a Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 119/05a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS01202... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Haag vom 26. 9. 2003, GZ 1 C 66/02h-16, wurde Kean F***** (oder F*****), der in diesem Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes von einem Abwesenheitskurator vertreten wurde, als außerehelicher Vater des am 14. September 1994 geborenen Minderjährigen festgestellt und zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 250 ab 1. 4. 2001 verpflichtet. Gegen dieses Urteil erhob der Vater durch den bestellten Abwesenheitskurator rechtzei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei 1) Riva K*****, Hausfrau, 2) mj. Fidan K*****, Schüler, 3) mj. Hajdar K*****, Schüle... mehr lesen...
Begründung: Die seit 7. 1. 1998 bei der Beklagten als Direktionsassistentin beschäftigte Klägerin wurde von dieser mit Schreiben vom 19. 8. 1999 zum 15. 10. 1999 gekündigt. In diesem Zusammenhang wurde der Klägerin auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses angeboten, was die Klägerin jedoch ablehnte. In weiterer Folge wurde der Klägerin freigestellt, ihr Dienstzeugnis selbst zu verfassen. Im Zusammenhang mit verschiedenen vom Geschäftsführer der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein ÖBB-Bediensteter, plante, auf seiner Gartenparzelle ein unterkellertes Gartenhaus zu errichten. Über seine Parzelle führt in einer Höhe von 8 bis 9 m eine 110 kV-Übertragungsleitung der klagenden Partei. Der Beklagte erkundigte sich bei einem Kollegen, worauf bei der Errichtung eines Gebäudes unter einer Hochspannungsleitung Bedacht zu nehmen sei. Dieser übergab dem Beklagten Kopien aus der Dienstvorschrift EL 42, die der Beklagte seiner Anzeig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittel wird die zweitinstanzliche Auffassung, die Haftung für das Verhalten der Bezirksverwaltungsbehörde als (seinerzeitigen) Amtsvormund der - 1953 geborenen und mit Beschluss vom 4. Oktober 1972 über ihren Antrag für volljährig erklärten - Klägerin nach §§ 264, 1293 ff ABGB treffe jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen sei, somit das beklagte Land als Rechtsträger einer näher genannten Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist am 17. 11. 1990 geboren. Seine Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist, wandte sich noch im November 1990 an das Jugendamt der beklagten Partei. Am 24. 7. 1991 erteilte sie der beklagten Partei die schriftliche Zustimmung, als Sachwalter für ihr uneheliches Kind zur Feststellung der Vaterschaft und für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche tätig zu werden. Sie gab an, sie habe im empfängniskritischen Zeitraum (19. 1. 1990 bis ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Daniel und der mj. Tobias sind die außerehelichen Kinder des Kindesvaters Walter F***** und der Kindesmutter Elisabeth W*****. Der Kindesvater ist zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.800,- ab 1. 7. 1992 für Daniel und von S 700,- für Tobias ab 20. 8. 1990 verpflichtet. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2. 9. 1996, ON 25, wurden für Daniel Titelvorschüsse von S 2.000,- für 1. 8. 1996 bis 31. 7. 1999, mit Beschluß vom 12. 9. 1996, ON 26, für Tobias sol... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Für den Rückersatz der zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse können Teilzahlungen gewährt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110469 Dokumentnummer JJR_19980609_... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Sind die Belehrungen über die Mitteilungspflicht nach § 21 UVG dem Unterhaltsschuldner zugekommen, ist das Unterlassen der Mitteilung über die geänderten Einkommensverhältnisse als grobe Fahrlässigkeit des Unterhaltsschuldners zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a ... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Die Rückersatzverpflichtung des Unterhaltsschuldners nach § 22 UVG stellt einen schadenersatzrechtlichen Rückersatzanspruch dar. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a 6 Ob 119/05a Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 119/05a Beisatz: Erwägungen zum rechtmäßigen A... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Es ist für die Rückzahlungsverpflichtung unbeachtlich, ob der Vater aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage dieser Verpflichtung tatsächlich nachkommen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110468 ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Cornelia T***** lebt seit August 1992 in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter (ON 157). Der unterhaltspflichtige Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.8.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.300,-- verpflichtet (ON 79). Aufgrund dieses Titels wurden dem Kind wiederholt Unterhaltsvorschüsse gewährt, unter anderem auch mit Beschluß vom 29.9.1994 über monatlich S 2.300,-- (ON 193), die zufolge nicht gemeldeter zwisch... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die in § 21 UVG normierte Mitteilungspflicht sowie die damit zusammenhängende Ersatzpflicht nach § 22 UVG sollen nicht diejenige Person treffen, die bloß tatsächlich mit der Pflege und Erziehung des in Genuss von Unterhaltsvorschüssen stehenden Kindes befasst ist, sondern den Obsorgeberechtigten beziehungsweise Obsorgepflichtigen, der sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben zwar Dritter bedienen kann, dadurch abe... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Es löst keine Rückzahlungspflicht nach § 22 UVG aus, wenn der Umstand, daß der Unterhaltspflichtige trotz Vorschußgewährung Unterhaltsleistungen direkt an das Kind erbringt, nicht sofort gemeldet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 585/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 585/93 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §20UVG §22
Rechtssatz: Wird ein Vorschuß nach § 4 Z 4 UVG gewährt und das die Vaterschaft feststellende erstinstanzliche Urteil später aufgehoben, ist der Vorschuß nicht rückwirkend sondern erst mit der Bindung des Rechtsmittelgerichtes an seinen Aufhebungsbeschluß einzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 606/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 606/92 Ve... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Die Frage, ob der laufende Unterhalt des Kindes gefährdet wird, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob eine Verpflichtung exekutiv durchgesetzt werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 577/92 Entscheidungstext OGH 30.09.1992 2 Ob 577/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS007681... mehr lesen...
Norm: JN §40aUVG §22UVG §23
Rechtssatz: Hat der Präsident des Oberlandesgerichtes seinen Antrag, ua die Mutter (als Pflegeperson) nach dem §§ 22 und 23 UVG zum Rückersatz zu Unrecht bezogener Unterhaltsvorschüsse zu verpflichten, ausdrücklich auf die genannten unterhaltsvorschußrechtlichen Bestimmungen gestützt, so kann dieser Antrag nicht etwa als gegen die Mutter gerichtete Schadenersatzklage umgedeutet werden, weil in den genannten Bestimmun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Mutter der Minderjährigen wurde am 29. Oktober 1987 geschieden. Mit Beschluß vom 8. September 1988 verpflichtete das Erstgericht den geschiedenen Ehemann der Mutter - als vermuteten Vater - zu monatlichen Unterhaltsleistungen für das Kind in Höhe von S 1.000,-- vom 1. August 1988 an; mit Beschluß vom 11. Juli 1990 gewährte es der Minderjährigen für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1993 Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 1.000,-- gemäß den §§ 3 und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. V***** L*****, vertreten durch das Stadtjugendamt *****, wegen Ersatz von Unterhaltsvorschüssen, infolge außerordentlichen Rekurses des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz gegen den Be... mehr lesen...
Begründung: Dem minderjährigen W***** G***** wurde mit Beschluß vom 13. Oktober 1988 ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von 1.500 S gewährt. Wegen seiner teilweisen Selbsterhaltungsfähigkeit wurde dieser Vorschuß mit Beschluß vom 19.November 1990 für die Zeit vom 1.Jänner 1990 bis 31.August 1990 auf 1.200 S herabgesetzt und ab 1.September 1990 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit zur Gänze eingestellt (§ 20 Abs. 1 Z 4 lit b iVm § 7 Abs. 1 Z 2 UVG). Infolge der rückwirkenden Einstellung (... mehr lesen...
Norm: UVG §22
Rechtssatz: Das Kind kann nicht zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm die zu Unrecht gewährten Vorschüsse überhaupt nicht zugekommen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 25.04.1991 6 Ob 552/91 9 Ob 704/91 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 9 Ob 704/91 ... mehr lesen...