Norm
EuUVO Art1Rechtssatz
Die Geltendmachung des Ersatzes zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse durch den Bund gemäß § 22 Abs 1 UVG gegenüber dem Zahlungsempfänger mit der Begründung, dass dieser Mitteilungspflichten gemäß § 21 UVG vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der EuUVO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132429Im RIS seit
04.03.2019Zuletzt aktualisiert am
04.03.2019