Entscheidungen zu § 15a MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-20 von 20

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/28 2002/05/0779

Die 1906 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte ist Pensionistin. Nach der mit dem Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters vorgelegten Wohnsitzerklärung verbringe sie in der Hauptwohnsitzgemeine Rauchenwart 65 Tage des Jahres, in der Nebenwohnsitzgemeinde des Beschwerdeführers 300 Tage des Jahres. Diese Wohnsitzerklärung ist mit einer unleserlichen Unterschrift mit dem Zusatz "iA" unterfertigt. Verbunden mit dem Antrag war die Erklärung des Beschwerdeführers, die Zweitmitb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2003

RS Vwgh 2003/1/28 2002/05/0779

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §10;AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs. 3 AVG idF 1998/I/158 kommt es nicht darauf an, ob der Mangel des Reklamationsantrages (unvollständige Wohnsitzerklärung) als Formgebrechen oder als inhaltlicher Mangel anzusehen ist. Entscheidend ist, das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/23 2002/05/0837

Die im Beschwerdefall interessierende, den Hermann P. betreffende Wohnsitzerklärung (Muster gemäß Anlage C des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung BGBl I Nr. 28/2001) ist mit "29. 5. 2001" datiert und "iV" mit unleserlicher Unterschrift unterschrieben. Mit Eingabe vom 25. September 2001 beantragte der beschwerdeführende Bürgermeister "auf Grund der vorgelegten Wohnsitzerklärung und der amtsbekannten Tatsachen" die Einleitung eines Reklamationsverfahrens gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2002

RS Vwgh 2002/9/23 2002/05/0837

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;MeldeG 1991 §15a;
Rechtssatz: Mangels anders lautender Regelung steht es dem handlungsfähigen (prozessfähigen) Beteiligten (Betroffenen) frei, sich auch bei Abgabe der Wohnsitzerklärung gemäß § 15a MeldeG 1991 vertreten zu lassen (zur Vertretungsbefugnis im Allgemeinen siehe insbes. Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/27 2001/05/0225

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters als unzulässig zurückgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besonderen Maße verpflichtet seien. Danach habe der Zweitmitbeteiligte keinen Mittelpunkt der Lebensbezieh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2001/05/0225

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Da zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Antrag des reklamierenden Bürgermeisters, den Hauptwohnsitz der betroffenen Partei in der Gemeinde des reklamierenden Bürgermeisters festzusetzen, als unzulässig zurückgewiesen wurde) das Meldegeset... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0941

Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Angaben des Betroffenen in einem "Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes im Verfahren gemäß § 17 Meldegesetz" des Bundesministers für Inneres, welches inhaltlich der "Wohnsitzerklärung" (Anlage C zu § 15a MeldeG 1991 idF Art. I der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) entspricht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0198

Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0209

Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076, klargelegt hat, kann ein Bürgermeister gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 nur dann ein Reklamationsverfahren hinsichtlich eines Menschen, der in seiner Gemeinde nur einen weiteren Wohnsitz hat, beantragen, wenn er darlegen kann, dass der Betroffene einen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Gemeinde hat. Die nunmehr im § 15a MeldeG 1991 den Bürgermeistern eingeräumte Ermächtigung, von dem Betroffenen eine Wohn... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der für die Zulässigkeit eines Antrages eines Bürgermeisters gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 geforderte Nachweis des Bestehens eines Mittelpunktes der Lebensbeziehungen in seiner Gemeinde nur mit der Wohnsitzerklärung nach § 15a MeldeG 1991 erbracht werden kann und nur in den im § 17 Abs. 3a erster Satz MeldeG 1991 genannten Fällen von dieser Zulässigkeitsvoraussetzung abgesehen werden kann. Im RIS seit 31.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs6;MeldeG 1991 §15a Abs2 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 6 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der für die Zulässigkeit eines Antrages eines Bürgermeisters gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 geforderte Nachweis des Bestehens eines Mittelpunktes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15 Abs6;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;Novellen BGBl2001/I/028 AnlC; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076, klargelegt hat, kann ein Bürgermeister gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 nur dann ein Reklamationsverfahren hinsichtlich eines Mensche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz enthaltene demonstrative Aufzählung der zur Beurteilung einer Unterkunft als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen maßgeblichen Merkmale mit den bisherigen Bestimmungskriterien übereinstimmt (Hinweis E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076), haben die Bürgermeister mit § 15a MeldeG 1991 die rechtliche Grundlage erhalten, von den Bürgern ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Beschluss 1992/3/18 92/01/0184

Die vorliegende, beim Verwaltungsgerichtshof am 28. Februar 1992 eingebrachte Beschwerde richtet sich nach ihrem Inhalt in Verbindung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides gegen einen in einer Angelegenheit des Melderechtes ergangenen (erstinstanzlichen) Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, mit dem der Wiedereinsetzungsantrag des Beschwerdeführers zurückgewiesen worden ist. Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 92/01/0184

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1972 §15a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010184.X01 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1990/6/18 90/19/0276

Mit der vorliegenden Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien geltend gemacht, weil diese nicht innerhalb der gemäß § 73 Abs. 1 AVG 1950 festgesetzten Frist von sechs Monaten über eine Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. September 1989, betreffend eine amtswegige Abmeldung des Beschwerdeführers nach dem Meldegesetz 1972, entschieden habe. Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus fo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.06.1990

RS Vwgh 1990/6/18 90/19/0276

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0089 B 2. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 27 VwGG 1965 kann eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1990

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